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Straftat  Nestschaukel-Fall vor Gericht

Nach dem Diebstahl einer Nestschaukel von einem Osterwiecker Spielplatz muss sich eine 25 Jahre alte Frau nun vor Gericht verantworten.

Von Dennis Lotzmann 28.10.2016, 14:02

Osterwieck/Halberstadt l Wie gelangte die Nestschaukel vom Kinderspielplatz im Osterwiecker Stadtpark in die Privatwohnung einer Frau aus Osterwieck? Eine Frage, die in den Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens rücken dürfte, das in Kürze vor dem Amtsgericht in Halberstadt eröffnet wird. Gerichtet wird die Frage an Natalie H. – ob sich die Angeklagte dann jedoch zu einer Antwort hinreißen lässt, bleibt abzuwarten.

Im nunmehr abgeschlossenen Ermittlungsverfahren hat die 25-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht. Damit, so Hauke Roggenbuck, Chef der Staatsanwaltschaft in Halberstadt, sei die Täterfrage bislang offen. Der Frau, so der Oberstaatsanwalt, könne der eigentliche Diebstahl nicht nachgewiesen werden. Gleichwohl sei sie der Hehlerei verdächtig. „Es ist ja nun mal Fakt, dass die Nestschaukel von zwei Polizeibeamten in ihrer Wohnung gefunden und sichergestellt worden ist.“

Rückblende: Am Montag, 4. Juli, hatten die Osterwiecker das Verschwinden der beliebten Nestschaukel registriert. Vor Ort war die Empörung groß, die Volksstimme berichtete am 7. Juli ausführlich über den Diebstahl. Nur einen Tag später das Happy End: Ein Zeuge gab der Polizei den entscheidenden Tipp, wenige Stunden später stellten zwei Polizeibeamte in der Wohnung der 25-Jährigen die bereits an der Decke montierte Schaukel sicher.

Damit, so Oberstaatsanwalt Roggenbuck, sei klar, dass die Frau die Schaukel – so sie die Tat nicht selbst begangen habe – zumindest von einem Dritten entgegennahm. Womöglich als klassisches Geschenk? „Nein, sie hätte wissen müssen, dass es sich dabei keinesfalls um ein übliches Privat-Geschenk handelt, sondern um ein klassisches Spielplatz-Spielgerät“, so der Chef der Anklagebehörde in Halberstadt. Auch von einem Neugerät habe sie aufgrund von Gebrauchsspuren kaum ausgehen können. Konsequenz für Roggenbuck: „Die Frau hat zumindest billigend in Kauf genommen, dass es sich um Diebesgut handelt.“ Deshalb der Vorwurf der Hehlerei mit – juristisch formuliert – bedingtem Vorsatz.

Bei einem Schuldspruch und Verurteilung drohen der 25-Jährigen nach Angaben von Hauke Roggenbuck eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.