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Reparatur Halberstadt flickt die Straßen

In Halberstadt werden derzeit Straßen ausgebessert. An den Tagen gilt dort ein Halteverbot.

Von Jörg Endries 01.06.2019, 04:00

Halberstadt l Ein Reparaturtrupp zieht dieser Woche wieder durch Halberstadt. Im Auftrag der Stadtverwaltung sollen Schlaglöcher und Risse auf den kommunalen Straßen beseitigt werden. Von diesen Problemzonen besitzt die Kreisstadt einige. In den kommenden Tagen stehen, beziehungsweise standen, die Bleichstraße, die Spiegelstraße von der B 81 bis zum Fünfeck, die Kühlinger Straße, der ­Gartenweg, der Weingarten sowie die Gerhart-Hauptmann- und Wilhelm-Külz-Straße auf dem Programm, informierte Rathaussprecherin Ute Huch.

In der offiziellen Mitteilung aus dem Rathaus ist allerdings nicht vom Straßenflicken die Rede – es wird gepatcht. Eigentlich stammt das Wort aus der IT-Branche und bedeutet die in einem PC-Software-Programm enthaltenen Fehler zu beheben. Im weitesten Sinne sind Schlaglöcher und Risse auch Fehler, allerdings nicht im digitalen, sondern im Straßen-Netzwerk. Was genau dahinter steckt? Beim Patchen wird ein Spezial-Lkw eingesetzt, der mehrere Arbeitsgänge zur Beseitigung von Rissen, kleinen Schlaglöchern und kleinen Verdrückungen beseitigt. Dabei wird die Schadstelle in der Straße mit Druckluft ausgeblasen, dann mit einer ­Bitumenemulsion angespritzt, mit einem Bitumenemulsion­splittgemisch verfüllt und mit reinem Splitt abgedeckt. „Das Verfahren hat sich über Jahre bewährt. Die behandelten Stellen sind danach sofort überfahrbar, so dass der Verkehr um die Wanderbaustelle herumfahren kann“, informiert Ute Huch. In den Straßen wird nur für den Tag der Reparatur ein Parkverbot ausgesprochen. Es könne zu Verzögerungen kommen, wenn es regnet beziehungsweise geregnet hat, da der Haftverbund dann nicht gewährleistet ist.

Die Stadtverwaltung stellt für das Patchen der sieben Straßen etwa 16 000 Euro aus dem Haushalt zur Verfügung. Zu weiteren Investitionen in den Erhalt der Straßen heißt es aus dem Rathaus: „Die Stadt hat für 2019 keinen genehmigten Haushalt und befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung, was ­bedeutet, dass lediglich Vorhaben, bei denen Gefahr in Verzug vorliegt, sowie angefangene Arbeiten zu Ende geführt werden.“