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Schnellverfahren  Algerier verbaut sich Chance in Deutschland

Wegen Diebstahls von Elektronik muss ein 18-jähriger Algerier Deutschland verlassen und bekommt zwei Jahre Einreisesperre.

Von Dennis Lotzmann 28.11.2016, 21:14

Halberstadt l Die Hoffnung, in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden und hier Fuß zu fassen, dürfte sich ein 18 Jahre alten Mann aus Algerien erst einmal höchstselbst verbaut haben. Grund ist ein Diebstahl, den der junge Gast in Deutschland begangen hat und für den er im besonders beschleunigten Verfahren verurteilt worden ist. „Wird der Urteilsspruch des Amtsgerichts Halberstadt von Montagvormittag rechtskräftig, muss der junge Algerier Deutschland umgehend verlassen und darf während der zweijährigen Bewährungszeit nicht wieder einreisen“, erklärte Hauke Roggenbuck von der Staatsanwaltschaft in Halberstadt auf Anfrage.

Der 18-Jährige war am Sonnabend, 26. November, gegen 18.25 Uhr beim Diebstahl in einem Elektronikmarkt in Halberstadt auf frischer Tat erwischt worden. Angaben zum Supermarkt wollte der Oberstaatsanwalt nicht machen – nach Recherchen der Volksstimme handelt es sich um den Media-Markt. Dort wollte der junge Mann einen Bluetooth-Lautsprecher sowie ein Mobiltelefon im Qert von 169 Euro unerkannt aus dem Markt schmuggeln. Nicht irgendwie zufällig und vielleicht im Affekt, sondern gezielt und geplant mithilfe einer speziell präparierten Tasche, wie Polizeisprecher Uwe Becker präzisierte. Offenbar wurde so mittels einer elektromagnetisch strahlendichten Auskleidung erfolgreich verhindert, dass beim Verlassen des Marktes die Diebstahlssicherung anschlägt.

Allerdings hatte der junge Asylsuchende die Rechnung ohne die Ladendetektive gemacht. Die hatten ihn schon im Marktbereich im Visier und baten nach Verlassen des Ausgangsbereichs zur Taschenkontrolle.

Der Rest war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft Routine. Nach der Übergabe des 18-Jährigen an Polizeibeamte verbrachte dieser zunächst eine Nacht in Untersuchungshaft und eine weitere in einer Fachklinik in Blankenburg. Am Montagvormittag wurde er dann dem Haftrichter am Amtsgericht Halberstadt vorgeführt und dort im besonders beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls verurteilt.

Der Richter sah den Tatvorwurf bewiesen und verurteilte den 18-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu vier Monaten Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem erging als Bewährungsauflage die Aufforderung, Deutschland mit Rechtskraft des Urteils zu verlassen und innerhalb der zweijährigen Bewährungsfrist nicht wieder einzureisen. Der verurteile Dieb ließ nach Roggenbucks Worten im Gericht offen, ob er das Urteil akzeptiert oder Rechtsmittel dagegen einlegt.

Der Chef der Staatsanwalt in Halberstadt betont, dass man weiter jeden Diebstahl mit Nachdruck verfolgen werde. „Wir sehen dabei einen klaren Trend. Während Syrer als Täter nicht in Erscheinung treten, geraten vor allem Nordafrikaner sowie Menschen aus dem Balkanraum im Zusammenhang mit Diebstählen in den Fokus“, so der Oberstaatsanwalt.