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Stadtverwaltung Halberstadt beantragt Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Spiegelsbergengut unter dem Hammer, Pächter kann 1300-Euro-Forderung nicht zahlen

Von Jörg Endries 20.06.2012, 05:26

Unter den Hammer soll das Spiegelsbergengut. Die Eigentümerin des Gebäudekomplexes in Nachbarschaft des Tiergartens, die Stadt Halberstadt, hat ein Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Pächter beim Amtsgericht beantragt.

Halberstadt l Vor dem Aus steht der Pächter des Spiegelsbergengutes in Halberstadt. Er hat vor Jahren die Anlage von der Stadt in Erbbaupacht übernommen und sie als Reiterhof und Pferdepension betrieben. Den Pächter sollen jetzt Schulden drücken. Er selbst wollte sich auf Nachfrage der Halberstädter Volksstimme gestern zum Verfahren nicht äußern, weil noch Gespräche anstehen würden.

Ähnlich reagierte auf Nachfrage die Stadt Halberstadt. Zwar bestätigte Ute Huch, Sprecherin der Stadtverwaltung, dass die Verwaltung eine Zwangsversteigerung beantragt habe. "Inhaltliche Angaben können seitens der Stadtverwaltung Halberstadt nicht gemacht werden, da es sich hierbei um ein schwebendes Verfahren handelt", so Ute Huch.

Auskunftsfreudiger zeigte sich hingegen Frithjof Büttner, Direktor des Amtsgerichtes in Halberstadt. Die Stadtverwaltung habe das Verfahren auf den Weg gebracht, "weil eine Forderung in Höhe von 1300 Euro offen ist, die der Pächter nicht bezahlt hat."

Büttner weiter: "Dabei handelt es sich um einen Beitrag nicht gezahlter Grundstückssteuer und den daraus entstandenen Säumniszuschlägen." Außerdem gebe es noch eine kleinere Forderung einer weiteren Behörde in Höhe von 50 Euro. Die Summen seien im Vergleich zu anderen Fällen von Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Halberstadt eher gering.

"In den seltensten Fällen wird schon beim ersten Termin versteigert."

Frithjof Büttner, Direktor des Amtsgerichts

Auf die Frage, warum die Stadtverwaltung trotzdem versucht, diese eher kleine Summe über einen so drastischen Schritt einzufordern, gab es gestern im Rathaus keine Antwort.

Aus den Akten gehe jedoch hervor, dass auf dem Spiegelsbergengut noch eine zweite finanzielle Last liegt, so Frithjof Büttner. Dabei handele es sich um ausstehende Erbbauzinsen in Höhe von 10 000 Euro. Dieser Betrag sei jedoch nicht Gegenstand des jetzt anliegenden Verfahrens, sagte der Amtsgerichtsdirektor.

Er informierte: "Der erste Termin zur Zwangsversteigerung ist auf den 10. Juli um 11 Uhr im Amtsgericht Halberstadt angesetzt." Dann komme das Spiegelsbergengut für den Verkehrswert von 126 000 Euro unter den Hammer. Was jedoch nicht bedeutet, dass diese Summe von einem Interessenten letztendlich auch gezahlt wird. Zumal der bauliche Zustand des 137 Jahre alten Gutes nach Volksstimme-Informationen auch nicht der beste ist. Investitionen in den Erhalt der alten Gebäude sind zwangsläufig erforderlich.

"In den seltensten Fällen wird schon beim ersten Termin versteigert", weiß Frithjof Büttner aus Erfahrung. Außerdem könne bis zum 10. Juli die Stadt Halberstadt das Verfahren auch noch zurückziehen. Signale dazu gab es bis Redaktionsschluss nicht.