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Tödlicher Unfall Geldstrafe für Autofahrer

Ein Autofahrer, der einen Radler angefahren und tödlich verletzt hat, ist vom Amtsgericht Quedlinburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Von Dennis Lotzmann 07.11.2018, 12:15

Quedlinburg l 90 Tagessätze Geldstrafe zu jeweils 100 Euro: Das ist das Strafmaß nach einem tödlichen Unfall, der sich am 9. März 2018 kurz vor dem Ortseingang des Ballenstedter Ortsteils Badeborn ereignet hat. Ein mittlerweile 56 Jahre alter Audifahrer hatte in den Abendstunden gegen 19.55 Uhr ein vor ihm fahrenden Radfahrer übersehen und war mit 80 bis 90 Kilometern pro Stunde aufgefahren. Der Radler, ein 58 Jahre alter Mann aus Ballenstedt, erlitt bei der Kollision unter anderem massive Kopfverletzungen, denen er noch an der Unfallstelle erlag.

Abgesehen von den höchst tragischen Umständen, den Radfahrer bei Dunkelheit übersehen zu haben, wurden dem Audifahrer vor Gericht keine weiteren Vorwürfe gemacht. Von Drogen oder Alkohol war keine Rede, das gefahrene Tempo lag laut Gutachter im zulässigen Limit, am Fahrzeug habe es keine unfallrelevanten Mängel geben. Gleiches habe auch für den getöteten Radler gegolten, hieß es: Keine Mängel am Rad, keine Drogen oder Gifte im Blut.

Der Radfahrer – ein im Leibnitz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben (Stadt Seeland im Salzlandkreis) angestellter Wissenschaftler – war für sein umsichtiges Agieren bekannt. Er trug beim Radfahren nicht nur eine Warnweste, sondern auch einen auffälligen Helm mit integriertem Rückstrahler. Jene Warnweste, so Polizeibeamte vor Gericht, habe er beim Unfall getragen. Den Helm möglicherweise nicht, so ein Sachverständiger mit Blick auf dessen geringe Beschädigungen. Es könne aber durchaus auch sein, dass der Helm schon beim ersten Aufprall weggeschleudert worden sei.

Ob der Autofahrer wenige Meter vor dem Ortseingang von Badeborn, tatsächlich – wie von ihm angegeben – von einem entgegenkommenden Fahrzeug geblendet wurde, war letztlich unerheblich. So oder so hätte er den Radler allein aufgrund von dessen Reflektoren rechtzeitig erkennen müssen, so der Gutachter.

Letztlich folgte Strafrichterin Antje Schlüter in der Verhandlung am Mittwoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte 90 Tagessätze zu je 100 Euro. Dem Antrag der Nebenklage, zusätzlich ein dreimonatiges Fahrverbot zu verhängen, folgte sie nicht. Der Angeklagte sei bislang weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten – „hier handelt es sich um ein höchst tragisches Augenblicksversagen“. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.