Polizei und Veterinäramt schlagen im Harz zu Trotz Verbots: Tierquäler aus Ditfurt hält erneut Pferde
Polizei, Veterinäramt und Justiz haben auf Hinweise reagiert: Bei Durchsuchung wurden in Ditfurt trotz Haltungsverbots mehrere Tiere gefunden. Was dem Verantwortlichen nun droht.

Ditfurt/Halberstadt. - Nach dem Strafverfahren ist vor den nächsten strafrechtlichen Ermittlungen: Das gilt für einen Ditfurter, der partout Pferde hält oder betreut, obwohl ihm genau das von der Kreisverwaltung untersagt worden ist. Am Donnerstagmorgen (16. Mai) rückten Polizei und Veterinäramt erneut im Vorharz-Ort an, um anonymen Hinweisen, die einen Verstoß vermuten ließen, nachzugehen. Und sie landeten einen Volltreffer.
Laut Veterinäramt wurden in zwei Objekten des 72-Jährigen insgesamt vier Pferde sichergestellt. Die Tiere, berichtet Amtstierarzt Dr. Rainer Miethig, seien beschlagnahmt worden und würden nun - bis zur abschließenden Klärung der Eigentumsverhältnisse - bei einem Halter in einem anderen Landkreis untergebracht.
Dramatische Rettungsaktion im Herbst 2021
Die Aktion, für die die Staatsanwaltschaft bei Gericht kurzfristig einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt hatte, reiht sich ein in eine Kette von bisweilen spektakulären Zwischenfällen in den Liegenschaften des Ditfurters. Unvergessen ist die dramatische Rettung eines Haflingers im Oktober 2021, der seinerzeit in einem Scheunenkeller gehalten worden war. Weil er – so die Darstellung des Halters – durch den morschen Holzboden durchgebrochen war.
Damals rückte das Technische Hilfswerk (THW) mit an, um das Tier aus dem Verschlag zu befreien. Zwar gelang es schließlich, das Pferd narkotisiert nach oben zu bringen – es war allerdings so erschöpft, dass es doch noch eingeschläfert werden musste. Möglicherweise, weil es aufgrund des laut Veterinärbehörde schlechten Haltungszustandes extrem geschwächt war.

Die Konsequenz: Nachdem die Rettungsaktion gelaufen war, kassierte der Mann von der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Anfang 2022 ein unbefristetes Haltungs- und Betreuungsverbot für Pferde. Und das Ganze hatte auch noch ein juristisches Nachspiel. Im Oktober 2022 – also ziemlich genau ein Jahr nach der dramatischen und letztlich tragischen Rettung – erließ das Amtsgericht Quedlinburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Mann. Er musste nach Informationen der Redaktion 60 Tagessätze zu 25 Euro zahlen.
Trotzdem blieb er aus Sicht von Miethig uneinsichtig und weiter im Visier der Veterinäre. Wobei Miethig betont: Bereits vor jener dramatischen Rettung aus dem Keller habe seine Behörde Missstände moniert. Und auch nach der Aktion seien immer wieder Pferde auf Koppeln beobachtet worden. Wobei jedoch nicht immer absolut klar gewesen sei, um wessen Tiere es sich handelt.
Verurteilung wegen Bedrohung und nun drei neue Verfahren
Gleichwohl hielt das den 72-Jährigen nicht ab, Veterinäre – allen voran Miethig selbst – am Telefon zu beschimpfen und zu bedrohen. Dafür kassierte der Ditfurter die nächsten Strafanzeigen und am 24. April eine Verurteilung vor dem Amtsgericht Quedlinburg: 70 Tagessätze zu 25 Euro. Gegen dieses Urteil ist der Mann, der für die Strafverfolgungsbehörden bereits ein langjähriger „Bekannter“ mit zig Delikten ist, vor dem Landgericht Magdeburg in Berufung gegangen.
Dessen ungeachtet laufen nun drei neue Verfahren: Einmal wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz – die am Donnerstag (16. Mai) sichergestellten Pferde waren laut Miethig unzulässig angebunden und länger nicht entmistet –, Verstoßes gegen das Haltungsverbot und erneut wegen Bedrohung gegenüber Mitarbeitern seiner Behörde.