Laster auf Radweg Verbote schrecken nicht

Die Ortsumfahrung Harsleben sollte für Entlastung sorgen. Stattdessen sind die Einwohner sauer über zahlreiche Verkehrssünder.

Von Martin Weigle 23.12.2019, 00:01

Harsleben l Mit dem Neubau der Ortsumfahrung bei Harsleben und der damit einhergehenden Verlegung der Bundesstraße 79 aus dem Ortskern heraus, sollten Probleme wie erhöhte Unfallgefahr durch Lkw und Pendelverkehr der Vergangenheit angehören. Zum Ärger der Einwohner ist der gewünschte Erfolg jedoch teilweise ausgeblieben. Zwar fahren mittlerweile weniger Autos durch den Ort, aber immer wieder nutzen Fahrzeugführer den landwirtschaftlichen Behelfsweg an der neu gebauten Straße, um nach Harsleben zu fahren.

Die Straße ist eigentlich nur dazu angelegt worden, damit Landwirte ihre Felder einfacher erreichen können und nicht über die Bundesstraße fahren müssen. Ein Vorteil ist dabei auch, dass die anderen Verkehrsteilnehmer nicht von den langsam fahrenden Traktoren ausgebremst werden.

Der Landwirtschaftsweg kreuzt südlich von Harsleben die ehemalige B 79. Diese fungiert mittlerweile als Teil des Radweges zwischen Halberstadt und Quedlinburg. Deshalb wurde eine Hälfte der früheren Bundesstraße zurückgebaut und an den Rändern neue Bäume gepflanzt. Auf diesen schmalen Asphaltstreifen biegen sowohl Pkw also auch Lkw ab, um den Weg nach Harsleben abzukürzen.

Ein großes Ärgernis für Ortsbürgermeisterin Christel Bischoff (parteilos): „Die Wege sind nicht dafür ausgelegt, sie sind zu schmal“, berichtet die Ortschefin. Immer wieder beobachte sie Fahrzeugführer, die die alte Einfallsstraße nach Harsleben nutzen. „Neulich habe ich einen Fahrer der Firma Bo-Frost dabei beobachtet.“ Das sei aber nur die Spitze des Eisberges. Fotos belegen, dass große Laster die vermeintliche Abkürzung benutzen. So wurde an einer engen Abbiegung ein Grenzstein vermutlich von einem Sattelauflieger oder Anhänger überfahren und aus der Verankerung gerissen, da der Wendekreis des Fahrzeuges zu groß war.

Für den Landwirtschaftsverkehr wurde auch eine Brücke über die neue Ortsumfahrung errichtet. Diese ist ebenfalls sehr schmal und nicht für Gegenverkehr ausgelegt. Zur Sicherung von Fußgängern und Radfahrern wurde die Brücke mit Geländern ausgestattet. Diese Geländer wurden in der vergangenen Woche teilweise aus ihrer Verankerung gerissen. Ortsbürgermeisterin Bischoff vermutet, dass dort entweder ein sehr großes Fahrzeug entlang gefahren ist, oder sich zwei Fahrzeuge auf der Brücke begegneten. Dabei könnte ein Fahrzeugführer beim Ausweichen in das Geländer gefahren sein und es so beschädigt haben.

Für Christel Bischoff ist das eine Form von Vandalismus, wie sie gegenüber der Volksstimme sagt. „Es kann nicht sein, dass sich trotz klarer Ausschilderung einige Menschen nicht daran halten und wir auf den Kosten sitzen bleiben.“ Zudem würden Fußgänger und Radfahrer von den Autofahrern von den Wegen gedrängt, berichtet die Harsleber Ortsbürgermeisterin Bischoff.

Jenny Spott, zuständige Ordnungsamtsmitarbeiterin der Verbandsgemeinde Vorharz für Verkehrsangelegenheiten, wurde von Bischoff bereits über die Angelegenheit informiert. „Wir wissen davon, sind aber ziemlich machtlos“, sagt die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, die in der Beschädigung des Geländers sogar den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht gegeben sieht. Für Kontrollen des fließenden Verkehrs sei allerdings nur die Polizei zuständig. Der Außendienstmitarbeiter der Verbandsgemeinde dürfe nur den ruhenden Verkehr, sprich Parkvergehen, kontrollieren und sanktionieren.

Bürgermeisterin Bischoff hat bei der Halberstädter Polizei bereits um mehr Präsenz an der Stelle gebeten, aber aufgrund von Personalmangel sei dies zurzeit nicht möglich, sagt die Ortschefin. Es sei zwar kontrolliert worden, aber es müsse häufiger geschehen.

Bei einer Verkehrsschau haben die Ortsbürgermeisterin, der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes, der zuständige Regionalbereichsbeamte der Polizei und Ordnungsamtsmitarbeiterin Spott beratschlagt, wie dem Problem beigekommen werden könnte. „Wir dürfen aus Verkehrssicherungsgründen leider keine Findlinge mehr an den Wegen platzieren“, berichtet Spott. Dies sei auch deshalb ungünstig, weil dadurch auch die Landwirte behindert werden würden.

Von Seiten der Verbandsgemeinde Vorharz dürfen nur genormte Barrieren aufgestellt werden, zum Beispiel Schranken oder Metallbügel. Dies stelle bei der klammen Haushaltslage der Verbandsgemeinde aber einen erheblichen Kostenaufwand dar. Des Weiteren befürchtet die Ordnungsamtsmitarbeiterin Einwände der Landwirte, die die Schranken zum Passieren auf- und wieder verschließen müssten.

Eine Überlegung, die in einem Gespräch im Januar erörtert werden soll, sei, den Radweg, also die alte Bundesstraße 79, „komplett mit baulichen Maßnahmen für mehrspurige Fahrzeuge zu sperren“, berichtet Spott. Die Lösung müsse sowohl kostengünstig als auch für die Landwirte erträglich sein.

Bis es soweit ist, bleiben lediglich sporadische Kontrollen, um Verkehrssünder belehren. Die Strafen dafür sind aber ziemlich gering. Je nach Gewicht des Fahrzeuges kostet ein Verstoß gegen das Einfahrtsverbot zwischen 20 und 75 Euro.