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CoronaVIRUS Was ist zu tun, wenn der Corona-Selbsttest positiv ausfällt? Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Harz gibt Antworten

Positiv. Auf dieses Ergebnis hofft niemand, wenn er einen Corona-Test vornimmt. Und wie geht es dann weiter? Darüber gibt die Harzer Kreisverwaltung Auskunft.

Aktualisiert: 21.4.2021, 05:21
Eine Mutter wartet daheim auf das Ergebnis von einem Corona-Selbsttest, bevor sie ihr Kind in die Kita bringt.
Eine Mutter wartet daheim auf das Ergebnis von einem Corona-Selbsttest, bevor sie ihr Kind in die Kita bringt. Symbolfoto: dpa

Halberstadt (vs). Auch ein positives Ergebnis mit einem geeigneten Antigen-Selbst-Test (sogenannter Laientest) stellt zunächst einen Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion dar. Es ist jedoch noch keine sichere Diagnose.

Das Testergebnis soll unbedingt durch einen PCR-Test überprüft werden. Dafür sind laut Kreis-Gesundheitsamt die Hausarztpraxen oder das nächstgelegene Fieberzentrum erster Ansprechpartner. Für die Hausarztpraxis ist vorab eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Die Öffnungszeiten der Fieberzentren sind im Internet zu finden.

Sofort in häusliche Isolation begeben

Personen mit einem positiven Testergebnis sollen sich sofort in häusliche Isolation begeben und dabei auf öffentliche Verkehrsmittel verzichten. Verlassen werden soll die eigene Wohnung nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen beziehungsweise zum PCR-Test.

Auch der direkte Kontakt zu weiteren Personen im gemeinsamen Haushalt soll weitgehend vermieden werden. Zudem müssen die AHA+L-Regeln unbedingt weiter eingehalten werden. Das heißt: Abstand halten, Hygienevorkehrungen beachten, im Alltag eine Maske tragen und regelmäßig Lüften.

Sicher gibt es Situationen, in denen nach einem positiven Testergebnis ein Kontakt nicht vermieden werden kann. Zum Beispiel, wenn Alleinerziehende ihr Kind aus der Kita abholen müssen. In solch einem Fall ist unbedingt eine FFP 2-Maske zu tragen und jeder Kontakt muss auf ein absolutes Minimum beschränkt werden.

Sachlage mit dem Arbeitgeber besprechen

Die sofortige Testung mittels PCR-Test aller Haushalts- und Familienmitglieder wird als nicht sinnvoll erachtet. Hier sollte zunächst das Ergebnis der betroffenen Person abgewartet werden. Liegen allerdings bei einem weiteren Haushalts- beziehungsweise Familienmitglied eindeutige Covid-19-Symptome vor, sollte auch diese Person einen PCR-Test vornehmen lassen.

Typische Symptome einer Infektion sind Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Änderung des Geruchs- und Geschmackssinns, aber auch Bauschmerzen, Übelkeit und Erbrechen.

Wenn Kontaktpersonen zu der positiv getesteten Person in medizinischen Einrichtungen, der Pflege oder sonst mit besonders Gefährdeten Umgang haben, sollte die Sachlage mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Auch sollen hier die Kontakte so weit als möglich eingeschränkt werden.

Kinder bis zur Klärung der Situation daheim lassen

Beispielsweise sollten Mädchen und Jungen nicht die Kindereinrichtung besuchen bis die Situation geklärt ist. Alle relevanten Kontaktpersonen der letzten zwei Tage sind über das positive Schnelltestergebnis zu informieren. Bis zum Vorliegen des PCR-Tests müssen auch diese Kontaktpersonen ihre eigenen Kontakte auf ein Mindestmaß reduzieren.

Ist das Ergebnis negativ, kann die häusliche Isolation aufgehoben werden. Ein positives Ergebnis wird an das Gesundheitsamt gemeldet und eine reguläre Quarantäne angeordnet. Die Behörde beginnt mit der Kontaktnachverfolgung.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass ein negatives Testergebnis eine Corona-Infektion nicht ausschließt. Ein negatives Testergebnis stellt stets eine Momentaufnahme dar. Bei fortbestehendem Verdacht auf eine Infektion – beispielsweise bei entsprechenden Symptomen - kann eine erneute Testung sinnvoll sein.

Bei einem negativen Ergebnis sind die Corona-Regeln deshalb weiter einzuhalten. Dazu zählen auch die geltenden Vorgaben der II.SARS-CoV-2-Absonderungsallgemeinverfügung des Landkreises Harz vom 31. März 2021. Sie ist im Sonderamtsblatt Nr. 5/2021 unter www.kreis-hz.de veröffentlicht.

Bürgertelefon steht für Fragen zur Verfügung

Bei Fragen rund um das Coronavirus und die Situation vor Ort können sich Bürger von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr an das Bürgertelefon des Landkreises Harz unter (03941) 59 70 55 55 wenden.

Alle wichtigen Informationen und aktuellen Meldungen sind außerdem im Internet untereingestellt.