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Stellungnahme Gutachten steht in der Kritik

Zu der Mitteilung, alle Ratsbeschlüsse der letzten zwei Jahre in Haldensleben könnten unwirksam sein, hat der Landkreis Stellung bezogen.

Von André Ziegenmeyer 02.02.2017, 00:01

Haldensleben l Landrat Hans Walker hat zu dem Gutachten Stellung bezogen, auf das die Stadt vor einigen Tagen hingewiesen hat. Stadtpressesprecher Andreas Radeck hatte in diesem Zusammenhang erklärt, dass alle Ratsbeschlüsse der letzten zwei Jahre voraussichtlich unwirksam seien. Weitere Sitzungen würden vorerst ebenfalls keinen Sinn machen, weil die dabei gefassten Beschlüsse vermutlich nichtig seien. Grund dafür sei, dass der Stadtanzeiger seit Januar 2015 nicht mehr verteilt werde.

In seinem Schreiben kommt der Landrat nach Informationen dieser Zeitung zu einer anderen Einschätzung. Hans Walker weist darauf hin, dass die Bekanntmachungspraxis der Stadt Haldensleben den rechtlichen Vorgaben entspreche. Das Kommunalverfassungsgesetz sehe vor, dass Satzungen wahlweise durch Aushang, in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt oder in einer oder mehreren Zeitungen öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Näheres sei in der Hauptsatzung der Kommune festzulegen. Dies ist im Fall Haldensleben geschehen. Von einer Zustellung des Stadtanzeigers ist dort laut dem Schreiben des Landrates nicht die Rede. Das Rechtsstaatsprinzip gebiete, Rechtsnormen so zu verkünden, dass die Betroffenen sich vom Erlass und vom Inhalt der Rechtsnorm verlässlich Kenntnis verschaffen könnten. Das dürfe nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden.

Eine Verteilung des Stadtanzeigers an alle Haushalte sei nicht erforderlich. Das Amtsblatt erscheine in einer ausreichenden Auflage und werde öffentlich ausgelegt. Alle Ausgaben seien im Internet zu finden. Außerdem könnten Satzungen im Rathaus eingesehen und kopiert werden. Auch ein Abo des Stadtanzeigers sei möglich. Damit genüge Haldensleben den Vorgaben. Die Beschlüsse der letzten zwei Jahre seien gültig. Nach Informationen der Volksstimme ließ die Stadt dem Kreis eine weitere Darlegung zukommen. Dies hat an der Einschätzung aber nichts geändert.

Wie Stadtpressesprecher Andreas Radeck auf mehrfache Nachfrage der Volksstimme mitteilte, wird auch die Stadtratssitzung aller Voraussicht nach stattfinden. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich um eine außerordentliche Sitzung handele. Diese sei von mehr als einem Viertel der Stadträte beantragt worden. Daher habe eingeladen werden müssen. Im Unterschied zu regulären Sitzungen sei ein Einvernehmen mit der Bürgermeisterin in diesem Fall nicht erforderlich. Auf diese Weise sehe die Verwaltung keinen Spielraum.

Darüber hinaus erklärte Radeck, dass zu Beginn einer Sitzung die Ordnungsmäßigkeit der Einladung festgestellt werden müsse. Sollte diese als gegeben angesehen werden, werde die Sitzung aller Voraussicht nach weitergehen.

Beginn ist um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Auf der Tagesordnung steht erneut der Haushalt 2017. Darüber hinaus geht es unter anderem um die Rücknahme der Entsendung von Marlis Schünemann und Roswitha Schulz in den Aufsichtsrat der Wobau. Im nichtöffentlichen Teil wird es um mehrere Personalangelegenheiten gehen.