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Erweiterung Drömling expandiert bis Uthmöden

Aus dem Naturpark Drömling soll ein UNESCO-Biosphärenreservat werden. Dazu muss die Fläche erweitert werden.

Von André Ziegenmeyer 15.12.2015, 14:56

Haldensleben l Entsprechende Pläne hat Naturparkleiter Fred Braumann vor dem städtischen Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Forsten und Abwasserangelegenheiten präsentiert. In einem kurzen Vortrag stellte er zunächst die historische Entwicklung des Drömlings dar - sowohl in Sachsen-Anhalt wie auch in Niedersachsen. „In beiden Ländern wurden Naturschutzgroßprojekte durchgeführt, die vor allem mit dem Kauf vieler Flächen und der Wiedervernässung verbunden waren“, so Braumann. Bereits seit 1990 ist der sachsen-anhaltische Teil des Drömlings als Naturpark ausgewiesen. Viel wurde unternommen, um das Niedermoor zu erhalten sowie seltene Arten und deren Lebensräume zu schützen.

„Die höhere Qualität soll sich nun in einem höheren Schutzstatus manifestieren“, erläuterte Fred Braumann. Derzeit gibt es laut dem Naturparkleiter in Deutschland 15 Biosphärenreservate. Dazu gehören unter anderem die Flusslandschaft Elbe, der Spreewald und das Wattenmeer. In diese Liste will sich auch der Drömling einreihen. Die Ausweisung als Biosphärenreservat biete für die ganze Drömlinsregion eine große Chance hinsichtlich der ökonomischen und ökologischen Entwicklung. Nicht zuletzt biete sich auch die Möglichkeit, Geld aus Förderprogrammen zu erhalten, auf die es ohne Biosphärenreservat keinen Zugriff gäbe. „Für die Ausweisung des Biosphärenreservates gibt es 40 Kriterien, 38 davon haben wir schon erfüllt“, erklärte Fred Braumann den Auschuss-Mitgliedern.

Eines der beiden übrigen Kriterien ist die Fläche des länderübergreifenden Schutzgebietes. Laut UNESCO muss es mindestens 30 000 Hektar umfassen. Hier kommt Uthmöden ins Spiel. Denn um das Flächen-Kriterium zu erfüllen, muss der Naturpark Drömling wachsen. Dafür gibt es eine Minimalvariante mit 30 200 Hektar und eine Maximalvariante mit bis zu 40 000 Hektar - jeweils bezogen auf den sachsen-anhaltischen Teil des Drömlings. „Aber die Kommunen müssen das auch wollen“, bekräftigte Fred Braumann.

Im Falle der Maximalvariante würde das Biosphärenreservat direkt bis an den nördlichen Ortsrand von Uthmöden heranreichen. Bei der Minimalvariante wäre die Gemarkung gar nicht betroffen. Letztlich entschieden sich die Ausschuss-Mitglieder für einen Mittelweg. Flächen, die bereits zum bestehenden Naturschutzgebiet „Klüdener-Pax-Wanneweh“ gehören, sollen Teil des neuen Biosphärenreservates werden. Ackerflächen, die bisher keinem Schutzstatus unterliegen, bleiben außen vor. Damit folgte der Ausschuss einem Beschluss des Uthmödener Ortsrates. Darüber hinaus sollen folgende Bedingungen gelten: Es darf zu keinen weiteren Einschränkungen für die Eigentümer und Nutzer der Flächen kommen. Die touristische Infrastruktur des Gebietes, beispielsweise in Form von Rad- und Wanderwegen, soll in das Gesamtkonzept des Biosphärenreservates eingebunden werden. Zu finanziellen Nachteilen zulasten der Stadt oder der Eigentümer der betroffenen Flächen dürfe es nicht kommen. Der Stadtrat hat die Empfehlung des Ausschusses mittlerweile mit einem Beschluss bestätigt.