Brutzeit beginnt Gehölzarbeiten in Kathendorf erledigt
Rechtzeitig. Denn das Bundesnaturschutzgesetz gibt dazu klare Regeln vor. Wann Hecke schneiden und Rückschnitte verboten sind und warum.

Kathendorf - Zehn Kathendorfer haben am Wochenende die Sträucher und Bäume am Zilbecker Weg beschnitten. Unter den Helfern waren auch vier Kinder. Aufgerufen dazu hatte der Ortschaftsrat. Eigentlich sollte an diesem Tag der Verbissschutz entfernt werden. „Doch weil es teilweise sehr stürmisch war, haben wir uns entschlossen, das an einem anderen Tag zu machen“, erzählt Ortsbürgermeisterin Sabine Wieter.
Immerhin konnten die gesamten Gehölzarbeiten aber vorgenommen werden. Das Notwendigste ist geschafft, so Wieter. Viel Zeit für die Arbeiten blieb nicht mehr. Da im März die Brutzeit beginnt, dürfen ab Ende Februar keine Gehölzarbeiten mehr vorgenommen werden. Auch Schnittgut ist spätestens bis Ende Februar abzuräumen.
Klare Regeln dazu im Bundesnaturschutzgesetz
Das schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor. So ist zum Schutz der Tierwelt vom 1. März bis zum 30. September das Zurückschneiden von Hecken und Gebüschen untersagt. Bäume, die außerhalb des Waldes oder außerhalb von Parks und Gärten stehen, dürfen in diesem Zeitraum nicht gefällt werden. Nur Behörden dürften in begründeten Einzelfällen von dieser Regelung abweichen. Das Jahr über anstehende Pflegemaßnahmen in Gärten oder Parks sind erlaubt.
Gartenbesitzer müssen aber darauf achten, dass dabei wildlebende Tiere wie nistende Vögel oder in Baumhöhlen lebende Fledermäuse nicht gestört oder die Nistplätze zerstört werden.