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Gericht Strafe wegen Hausschlachtens gemildert

Im einstigen Amtsgericht Weferlingen (Landkreis Börde) wurden unterschiedlichste Fälle verhandelt.

15.02.2021, 10:34

Weferlingen (mbu) l Der Flecken Weferlingen hatte einst ein Amtsgericht, in dem die unterschiedlichsten Fälle verhandelt wurden. Immer wieder mal berichtete der Weferlinger Anzeiger davon. Dabei veröffentlichte der Anzeiger nicht nur das jeweilige Urteil, sondern auch jeweils die Besetzung des Gerichts.

Von der Sitzung des Schöffengerichts Weferlingen am 2. August 1917 nannte die Zeitung als Vorsitzenden den Amtsrichter Schütze, als Schöffen den Anbauer Mauermann aus Eschenrode und den Schneidermeister Peters aus Weferlingen, als Vertreter der Staatsanwaltschaft den Bürgermeister Becker und als Protokollführer den Aktuar Fischer.

Was verhandelt wurde, erfuhren die Leser in knappen Sätzen. So wurde „verhandelt gegen den Kriegsinvaliden G. von hier wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Er hatte den Zeugen Schwartzkopf mit seinem Spazierstock, nachdem er ihn erst zerbrochen hatte, mehrmals über den Kopf geschlagen. Bei der Schlägerei hatte Sch. auch sein Jackett zerrissen. G. erhielt wegen Körperverletzung eine Geldstrafe von 20 Mark, wegen der Sachbeschädigung erfolgte Freisprechung.“

Der Bergmann P. aus Weferlingen hatte aus einem Eisenbahnwagen mehrere Zentner Briketts entwendet und gab an, „aus Not gehandelt zu haben, was aber nicht zutrifft, da der Angeklagte in ganz guten Verhältnissen lebt. Da er bisher unbescholten ist, wurde er zu einem Tage Gefängnis verurteilt“.

Vom nächsten Fall hieß es: „Der Gastwirt B. hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl des hiesigen Amtsgerichts eingelegt, den er erhalten hatte wegen Duldens von Jugendlichen in seinem Lokale. Das Urteil lautet hier auf 20 Mark Geldstrafe.“

Eine höhere Strafe verhängte das Schöffengericht im nächsten Fall, wenn es dabei auch ein vorhergehendes Urteil änderte. „Wegen verbotenen Hausschlachtens und weil er die Schweine nicht auf Trichinen hat untersuchen lassen, erhielt der Dachdeckermeister M. von hier einen Strafbefehl in Höhe von 125 Mark, wogegen er Einspruch einlegte“, schilderte das Blatt die Vorgeschichte und teilte mit, dass das Gericht nun eine geringere Strafe verhängte: „Das Gericht erkannte auf 100 Mark Geldstrafe oder 20 Tage Gefängnis.“

Die geringste Strafe bekam an diesem Tag ein offensichtlich frustrierter Siestedter, der die Beherrschung verloren hatte: „Angeklagt wegen Körperverletzung war der Arbeiter H. aus Siestedt. Er hatte den Zeugen H., der mit seiner Frau intim verkehrt hatte, mit einem Messerstiel bearbeitet. Er wurde zu 3 Mark Geldstrafe verurteilt.“

Das Amtsgericht diente übrigens zu DDR-Zeiten als Landambulatorium mit Praxen von einem Allgemeinmediziner und einem Zahnarzt, mit einer Physiotherapie und Sprechstunden von zahlreichen Fachärzten. Nach der Wende gab es zunächst noch Praxen in eigener Niederlassung, später wurde das Gebäude zur privaten Nutzung verkauft.