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Gerichtsentscheid Fünf Windräder sind endgültig vom Tisch

Der geplante Bau der Windkraftanlagen bei Wegenstedt ist vom Tisch. Das hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden.

Von Anett Roisch 03.02.2018, 00:01

Wegenstedt l Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat nun das Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg bekräftigt. Damit wurde der Klage der NABU gegen die Genehmigung des Windparks Wegenstedt stattgegeben.

Der Windpark mit fünf Windkraftanlagen sollte südlich des europäischen Vogelschutzgebietes „Drömling“ nahe der Ortschaft Wegenstedt errichtet werden. Der Naturschutzbund (NABU) Sachsen-Anhalt machte mit der Klage geltend, dass im unmittelbaren Umfeld des Windparks mehrere Rotmilanhorste vorhanden sind, die im Genehmigungsverfahren keine Beachtung gefunden haben, obwohl mindestens zwei besetzte Horste noch im Jahr 2012 vor Genehmigungserteilung durch die staatliche Vogelschutzwarte direkt neben dem Standort des geplanten Windparks kartiert wurden. Außerdem rügte der NABU, dass der Windpark zu einer Beeinträchtigung der Flachwasserzone Mannhausen geführt hätte. Diese Fläche ist aber als international bedeutsames Schlafgewässer für Rastvögel anerkannt.

Der Standort war von Anfang an konfliktträchtig. Der damalige Gemeinderat Wegenstedt hatte 2008 den ersten Planungsantrag abgelehnt. Es gab damals 291 Einwände zum Windpark, unter anderem von Naturschutzverbänden und vom Naturpark Drömling.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Magdeburg hat die vor zwei Jahren eingelegte Berufung des Windkraftbetreibers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Magdeburg vom 9. Juni 2015 nicht zugelassen, so heißt es in einem aktuellen Beschluss des OVG Magdeburg vom 26. Januar 2018. „Das Urteil des VG Magdeburg ist damit rechtskräftig“, bestätigte Lars Becherl, Pressesprecher des OVG. Damit ist der Bescheid des Landesverwaltungsamtes zur Genehmigung eines Windparks endgültig aufgehoben.

„Das Gericht bestätigt mit seinem Urteil 2015, dass bei einem Abstand unter 1.000 Meter zwischen Rotmilanhorst und Windkraftanlage grundsätzlich mit einem erhöhten Kollisionsrisiko zu rechnen ist, das zum Eingreifen der artenschutzrechtlichen Verbote führt“, sagte Annette Leipelt, Landesgeschäftsführerin des NABU Sachsen-Anhalt. Das Gericht war den Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten gefolgt.

Auch eine Beeinträchtigung des Schlafgewässers in der Flachwasserzone Mannhausen könne, so das Verwaltungsgericht, auf Grundlage der unzureichenden und lückenhaft dokumentierten Untersuchungen nicht ausgeschlossen werden. „Damit bekräftigt das Gericht die strengen Schutz- und Prüfanforderungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie“, sagte Annette Leipelt.

Nach ihrer Auffassung hätte das Klageverfahren vermieden werden können, wenn das Landesverwaltungsamt die im Verfahren zahlreich vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen ordnungsgemäß im Rahmen der Abwägung berücksichtigt hätte. Sogar die Einwände des eigenen Fachreferates, der Oberen Naturschutzbehörde, die sich kritisch zum geplanten Vorhaben positioniert hatte, seien vom Landesverwaltungsamt ignoriert worden.

Helmut Mewes, der Sprecher der Bürgerinitiative, die schon seit 15 Jahren gegen den Bau der Windräder in der Gemarkung Wegenstedt kämpft, blickte zurück: „Der Erfolg mit dem Beschluss des OVG hat aber viele Väter. Zeitgleich mit der Klage des NABU hat der BUND mit vergleichbaren Argumenten geklagt. Beide Klagen führten 2015 zum gemeinsamen Erfolg. Auch die Aussagen der vier Zeugen vom Naturpark Drömling und von der Bürgerinitiative Wegenstedt vor dem Verwaltungsgericht waren für die Wahrheitsfindung wichtig.“ Der Wegenstedter schilderte, dass jahrelange Aktionen der Bürgerinitiative unter aktiver Mitwirkung von Thomas Lange, der Gemeinderäte und der evangelischen Kirche Wegenstedt unter der Leitung der Pfarrerin Irene Heinecke voraus gingen.

Enttäuscht äußerte sich gestern Roland Maiwald von der Betreiberfirma Windpark Wegenstedt: „Diese Entscheidung kann man nicht weiter angreifen. Insofern hat sich das Thema für uns offensichtlich erledigt.“ Er bezeichnete das Urteil als „Schlag ins Kontor.“ Maiwald ergänzte: „Aber was viel schlimmer ist, ist die Entscheidung an sich, die ich nicht nachvollziehen kann und die mit Sicherheit noch für viele andere Projekte negative Konsequenzen hat.“

Mit dieser Entscheidung ist nach Maiwalds Auffassung die Frage der Abwägung auf eine ganz andere Basis gestellt worden. „Jedes Unternehmen, welches für ein Entwicklungsprojekt Untersuchungen in der Landschaft durchführen muss, lässt nach den gesetzlichen Anforderungen ein Gutachten erarbeiten. Wenn diese Gutachten dann weniger wert sind, als Einzelbeobachtungen, dann verstehe ich die Welt nicht mehr“, sagte er.