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Gerichtsbericht Haldensleber Burger-King-Einbrecher müssen ins Gefängnis

Das Landgericht in Potsdam hat drei Männer wegen Bandendiebstahls zu Gefängnisstrafen verurteilt. Unter anderen waren sie an einem Einbruch in die Haldensleber Filiale der Fast-Food-Kette Burger King im Mai 2019 beteiligt.

Von Ingmar Höfgen 03.08.2021, 17:38
In die Burger-King-Filiale  in Haldensleben wurde im Mai 2019 eingebrochen. Jetzt wurden die Täter verurteilt.
In die Burger-King-Filiale in Haldensleben wurde im Mai 2019 eingebrochen. Jetzt wurden die Täter verurteilt. Foto: Juliane Just

Haldensleben/Potsdam - Es waren nicht die Whopper, die zwei Männer im Mai 2019 zum Burger King nach Haldensleben lockten. Mit Trennschleifer und Spreizer öffneten sie in der Nacht Tür und Tresor, dann zogen sie mit 3700 Euro davon. Die Tat ist inzwischen aufgeklärt. Am Freitag verurteilte das Landgericht Potsdam drei weitgehend geständige Männer aus Berlin und Brandenburg wegen mehrfachen schweren Bandendiebstahls zu Haftstrafen von viereinhalb Jahren bis zu sechs Jahren und drei Monaten. Ein weiterer Helfer, der zweimal Schmiere stand, erhielt ein Jahr auf Bewährung.

Die drei Haupttäter stehen nach Überzeugung des Gerichts als Bande hinter 21 Einbrüchen in Burger-King-Filialen nicht nur in Berlin und dem Umland. In Sachsen-Anhalt war sie in Stendal, Magdeburg, Halle, Bitterfeld und Eisleben aktiv, in Sachsen wurden Thiendorf, Glauchau und Riesa angesteuert. Nicht immer machten sie große Beute: Weil sich die Einbrecher in Halle/Saale gestört fühlten, brachen sie die Tresoröffnung ab – und griffen stattdessen die Spendenkasse für das Kinderhilfswerk. Ab März 2020 richteten sie ihre kriminelle Energie auf Geldautomaten im Bundesgebiet. Zu dieser Zeit hatte die Polizei bereits ihre Telefone überwacht, im Mai 2020 wurden sie festgenommen.

Insgesamt 27 Einbrüche

Das Potsdamer Gericht befand über insgesamt 27 Einbrüche, zwischen 15 und 20 einzelne Taten konnte sie den zwischen 30 und 40 Jahre alten, schuldengeplagten Familienvätern zuordnen. Diese seien von Anfang an als Bande aktiv gewesen, auch wenn sie oft nur zu zweit zuschlugen. Als „hochprofessionell“ und „keine Einbrechertruppe auf Selbstfindungstour“ charakterisierte der Vorsitzende Richter Axel Gerlach deren Vorgehen, vielmehr wirkte es vom ersten Tag an eingeübt und einstudiert. Die Richter ordneten außerdem die Einziehung von knapp 400.000 Euro Tatbeute sowie eines Autos, eines Quads, von Tabakwaren, Silberbarren, mehreren Spreizern, Burger-King-Gutscheinen und vielen weiteren Gegenständen an. Der darüber hinaus entstandenen Sachschaden durch die Einbrüche beläuft sich auf rund 250 000 Euro.

Zu heftigen Wortgefechten bei Angeklagten und deren Angehörigen kam es am Ende der einstündigen Urteilsverkündung. Noch im Gerichtssaal beschimpften sich Mitglieder der drei Familien und bezichtigten sich gegenseitig, selbst Dreck am Stecken zu haben. Unmittelbar vor diesem Streit hatte das Gericht einen 38-jährigen Mann, der frühzeitig gestanden und zur Aufklärung beigetragen hatte, mit einer deutlich niedrigeren Strafe von viereinhalb Jahren bedacht und ihn als einzigen der drei Haupttäter aus der Untersuchungshaft entlassen. Richter Gerlach hatte das unter anderem damit begründet, dass dessen Umfeld nicht so kriminogen sei. Daraufhin eskalierte die Situation. Dass Partner der Angeklagten beim Verkauf von Diebesgut mitgeholfen haben könnten, war bereits während der Urteilsbegründung zur Sprache gekommen.