Rathausstreit Helmstedt wählt Otto zum Ersten Stadtrat
Neue Wendung im Haldensleber Rathausstreit: Henning Konrad Otto wird stellvertretender Bürgermeister in Helmstedt.
Haldensleben l Paukenschlag im Rathaus-Streit: Haldenslebens Dezernent Henning Konrad Otto soll zum 1. Januar Erster Stadtrat und stellvertretender Bürgermeister von Helmstedt werden. So hat es gestern Abend der dortige Stadtrat nahezu einstimmig beschlossen. Damit folgte er dem Vorschlag von Helmstedts Bürgermeister Wittich Schobert.
Laut einer dazugehörigen Vorlage seien insgesamt 30 Bewerbungen für das Amt eingegangen. „Herr Henning Konrad Otto aus Hundisburg erfüllt das in der Stellenausschreibung geforderte Anforderungsprofil in vollem Umfang. Er verfügt sowohl über das fachliche Wissen als auch über das erprobte berufliche Können, welches zur selbstverantwortlichen und einwandfreien Führung des zu übertragenden Amtes befähigt [...]“, so die Beschlussvorlage weiter.
Das Schwierige daran: Ein Gütetermin zwischen der Stadt Haldensleben beziehungsweise Bürgermeisterin Regina Blenkle und Henning Konrad Otto vor dem Arbeitsgericht Magdeburg blieb gestern erfolglos. Damit ist Otto formal weiter Beschäftigter der Stadt, auch wenn ihn die Bürgermeisterin von seinen Aufgaben freigestellt hat. Der Streit selbst verliert sich zunehmend in Details.
Am 31. August hatte Regina Blenkle ihrem Stellvertreter ein Schreiben mit dem Betreff „Kündigung“ ausgehändigt. Wie die Bürgermeisterin später betonte, stehe im Text, dass sie Henning Konrad Otto kündigen „werde“. Dennoch hat der Haldensleber Stadtrat die vermeintliche Kündigung jüngst für unwirksam erklärt. Die Bürgermeisterin legte Widerspruch ein.
Rechtsanwalt Guntram S. Meiß als Prozessbevollmächtigter der Bürgermeisterin gab allerdings bekannt, dass die Stadt aus dem ursprünglichen Schreiben keinerlei Rechte hinsichtlich einer Kündigung ableite. Damit stand das Arbeitsgericht vor einem Problem: „Wenn jemand aus einer vorgeblichen Kündigung keine Rechte ableitet, gibt es praktisch nichts mehr zu tun“, erklärte Richter Gerhard Ahlborn. Er legte daher Rechtsanwalt Gerald Wiedebusch als Vertreter von Henning Konrad Otto nahe, die Kündigungsschutzklage zurückzuziehen.
Dieser lehnte ab. Schließlich stehe der Vorwurf der Unterschlagung weiter im Raum. Es sei deshalb davon auszugehen, dass bald eine erneute Kündigung mit der gleichen Begründung ergehe. Eine gütliche Einigung scheiterte daran, dass die Vorstellungen beider Seiten bezüglich der Höhe einer Abfindung auseinander gingen.
Für den 17. Dezember hat das Arbeitsgericht nun einen Kammertermin angesetzt. Wie Udo Köster, der Direktor des Arbeitsgerichtes, auf Anfrage der Volksstimme erklärte, sei auch bei diesem Termin zunächst zu klären, ob es sich bei dem ursprünglichen Schreiben um eine Kündigung handelt – oder lediglich um die Ankündigung einer Kündigung. „Nur wenn festgestellt wird, dass es tatsächlich eine Kündigung ist, kann über die Gründe und deren Berechtigung befunden werden“, so Udo Köster. Wenn keine Kündigung erfolgt sei, bestehe auch kein Schutzbedürfnis des Klägers. Deshalb sei die Klage in diesem Fall abzuweisen.
Henning Konrad Otto zeigte sich gegenüber der Volksstimme optimistisch, dass die Streitigkeiten in jedem Falle rechtzeitig beendet würden, um das neue Amt in Helmstedt antreten zu können.