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Hygiene Dämpfer für dörfliche Schlachttradition

Gemeinschaftliches Hausschlachten soll im Rottmersleber Schlachthaus nun Geschichte sein. Das sorgt für Aufregung.

Von Constanze Arendt-Nowak 11.05.2018, 01:01

Rottmersleben l Die Tradition des Hausschlachtens auf dem Dorf aufrechtzuerhalten und zu pflegen, war bereits Ansinnen, als 2005 das Schlachthaus am Dorfgemeinschafthaus in Rottmersleben eingeweiht wurde. „Sogar EU-Fördermittel sind damals geflossen“, sagt Ortsbürgermeister Hans-Eike Weitz, der auch dem ehemaligen sachsen-anhaltischen Ministerpräsidenten Wolfgang Böhmer und zahlreichen Ministern das Gebäude seitdem gezeigt hat.

Regelmäßig haben Vereine das Schlachthaus genutzt, um Schweine zu schlachten und nicht zuletzt auch die Gemeinschaft zu fördern. „Das war immer hygienisch einwandfrei und auch ein Fleischbeschauer war immer dabei“, so Hans-Eike Weitz und unterstreicht, dass auch jede Schlachtung bisher bei der Gemeinde beantragt worden ist. Und dennoch soll jetzt mit der gemeinschaftlichen Schlachterei und der Traditionspflege in Rottmersleben Schluss sein.

Hintergrund ist eine Anzeige beim Veterinäramt des Landkreises, als der Förderverein des Kirchspiels Ackendorf-Rottmersleben vor wenigen Wochen eine Tradition fortsetzen wollte und das erste Schwein der Saison schlachten wollte. „Das war schon immer so, im April das erste und im Oktober dann das letzte“, sagt Dominik Weitz als Mitglied des Fördervereins, der auch das Schwein in seinem eigenen Stall fettgefüttert hat.

Laut des Schreibens des Veterinäramtes hätte es sich bei der beabsichtigten Schlachtung um eine sogenannte Hausschlachtung gehandelt. Nach der bestehenden Rechtslage dürfen die dabei hergestellten Schlachterzeugnisse nur im Haushalt des Eigentümers des Schweines verwendet und nicht an andere Personen weitergegeben werden. Sollen die Schlachterzeugnisse an andere abgegeben werden, haben die Hygienevorgaben der Europäischen Union und Deutschlands Gültigkeit.

Die Schlachterzeugnisse sind demnach keine sicheren Lebensmittel, die in Umlauf gebracht werden dürfen – und das auch, trotzdem das Rottmersleber Schlachthaus, wie Hans-Eike Weitz aus dem Schreiben des kreislichen Veterinäramtes zitiert, als ein für die Bürger geeigneter Hausschlachtestützpunkt gilt.

Nach Ansicht von Hans-Eike Weitz hat dieses ausgesprochene Verbot nun größere Auswirkungen auf die Traditionspflege in Rottmersleben und anderen Dörfern. Als Beispiel führt er das von Schützenvereinen gern praktizierte Schweinepreisschießen an, bei dem es Produkte von geschlachteten Schweinen zu gewinnen gibt.

„Wir wollen es nicht kommerziell betreiben und für die Fleischer Konkurrenz sein, aber wir wollen die Tradition des Hausschlachtens weiter pflegen“, so Hans-Eike Weitz. Um das wieder auf feste Beine zu stellen, möchte er jetzt einen Antrag stellen, um das „Traditionsschlachten in der Magdeburger Börde“ als immaterielles Kulturerbe anerkennen zu lassen. Seinen Gemeindekirchenrat und den Ortschaftsrat weiß er hinter sich.