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Justiz Verwaltung siegt 21 Mal vor Gericht

In rund 90 Gerichtsverfahren war die Stadtverwaltung Haldensleben seit dem Jahr 2015 involviert.

Von Jens Kusian 09.11.2020, 00:01

Haldensleben l Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht – auf diese drei Schwerpunkte beziehen sich die Gerichtsverfahren, die von der beziehungsweise gegen die Stadtverwaltung Haldensleben seit dem Jahr 2015 geführt wurden. In etwa 90 Verfahren war die Verwaltung in den vergangenen fünf Jahren involviert – als Klägerin oder als Beklagte. Eine absolute Zahl lässt sich allerdings nicht nennen. „Viele Gerichtsprozesse erledigen sich nicht in einem Kalenderjahr, so dass diese dann in mehreren Jahren anzahlmäßig auftauchen“, heißt es dazu aus der Stadtverwaltung.

21 Mal hat die Stadtverwaltung in den Gerichtsverfahren gewonnen, 11 Mal dagegen verloren. In 13 Fällen ist die Klage zurückgenommen worden, 5 Verfahren, davon allein 4 im Arbeitsrecht, endeten mit einem Vergleicht. Andere Verfahren sind dagegen noch offen oder aber bereits eingestellt worden. Finanziell sorgten die Gerichtsverfahren für Kosten in Höhe von 344.305,47 Euro, die aus dem Haushalt der Stadt beglichen wurden.

Die meisten Verfahren wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 geführt. Während sich 2016 und 2018 die Gerichtsbarkeiten mit Arbeitsrecht (neun in 2016/ acht in 2018), Verwaltungsrecht (acht/neun) und Zivilrecht (drei/drei) in etwa die Waage hielten, schoss im Jahr 2017 allein die Zahl der Verfahren im Verwaltungsrecht mit 20 geradezu in die Höhe.

Gleich acht Mal trafen sich dabei Verwaltung und Personalrat vor Gericht. Dabei gewannen beide Seiten jeweils einmal, es kam zu zwei Vergleichen sowie zwei Antragsrücknahmen durch den Personalrat. In zwei Verfahren hat die Verwaltung einmal teilweise gewonnen und war einmal teilweise unterlegen. Zudem gab es zwei Organstreitigkeiten zwischen einzelnen Stadträten, Stadtratsfraktionen und dem gesamten Stadtrat. Insgesamt schlug das Jahr 2017 daher auch mit den höchsten Gerichtskosten zu Buche: 115.563,61 Euro mussten aus dem Haushalt dafür aufgewendet werden.

Viermal stand Haldensleben Bürgermeisterin Regina Blenkle in den vergangenen Jahren im Mittelpunkt von Gerichtsverfahren. Streitgegner waren entweder der Stadtrat als Gesamtgremium oder einzelne Stadträte. Auch diese Kosten wurden und werden aus der Stadtkasse beglichen.

Zweimal wurde dabei zugunsten der Bürgermeisterin entschieden, zweimal gegen sie. Zudem gab es zwei Anträge bei Gericht im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen Regina Blenkle. Beide sind aber abgelehnt worden. Die Disziplinarklage gegen die Bürgermeisterin, die im Sommer 2019 vom Stadtrat beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde, ist dagegen noch nicht abgeschlossen. Das könnte aber aller Voraussicht nach noch in diesem Monat geschehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich beide Parteien einigen. Ansonsten wird sich dieses Verfahren wohl noch etwas hinziehen und weiteres Geld kosten.