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Kommunalwahl 291 Bewerber wollen in den Kreistag

Der Kreiswahlausschuss hat in Haldensleben getagt - und 291 Bewerber um Kreistagssitze bestätigt.

Von Thomas Junk 21.03.2019, 00:01

Haldensleben l Sechs Parteien und fünf Wählergruppen stellen sich am 26. Mai zur Wahl für den neuen Kreistag im Landkreis Börde. Dabei gibt es in den vier Wahlbereichen einige Unterschiede. CDU, SPD, Linke, AfD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) treten dabei in allen vier Wahlbereichen an.

Während es in den Wahlbereichen III (Hohe Börde, Wanzleben, Sülzetal) und IV (Obere Aller, Oschersleben, Westliche Börde) dabei bleibt, werden auf den Wahlzetteln in den Wahlbereichen I und II noch zusätzliche Namen zu finden sein. So tritt im Wahlbereich II (Niedere Börde, Elbe-Heide, Wolmirstedt, Barleben) zusätzlich noch die Kommunale Wählergemeinschaft (KWG) mit sechs Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl an.

Im Wahlbereich I (Flechtingen, Oebisfelde-Weferlingen, Haldensleben) sind es sogar drei zusätzliche Wählergruppen, die sich um die Stimme der Wahlberechtigten bewerben. Hier treten zusätzlich noch die Freie Unabhängige Wählergemeinschaft (FUWG), die Aktiv Unabhängige Fraktion (AUF) sowie die Liste „Bürger für Bürger“ an.

Die meisten Kandidaten stellt dabei die CDU (60), gefolgt von den Linken (52), der SPD (47) und der FDP (37). Aus den Reihen dieser 291 Bewerberinnen und Bewerber müssen dann am 26. Mai 54 Kreistagsmitglieder gewählt werden, die dann für die kommenden fünf Jahre ihr Mandat ausüben können.

Bei der vergangenen Kreistagswahl im Jahr 2014 hatten noch 306 Kandidatinnen und Kandidaten ihren Hut in den Ring geworfen. Damals gab es allerdings auch noch sieben Wahlbereiche, in denen jede Partei maximal 11 Bewerber stellen durfte. Nun gibt es nur noch vier Wahlbereiche, dafür können dort aber bis zu 17 Kandidaten aufgestellt werden.

Wahlberechtigt für die Wahl zum Kreistag Börde sind Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Staates besitzen. Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin im Landkreis Börde wohnen.