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Landkreis Börde Rund 370.000 Euro stehen aus

Haldensleben: Stadträte müssen entscheiden, ob ausstehende Straßenausbaubeiträge noch erhoben werden.

Von Jens Kusian 22.02.2021, 10:45

Haldensleben l Es geht um insgesamt 371.794,52 Euro. Genau diese Summe an Ausbaubeiträgen steht für drei Baumaßnahmen in Haldensleben noch aus. Die Arbeiten sind zwar abgeschlossen, die Ausbaubeiträge bislang jedoch noch nicht erhoben worden. 106 Grundstückseigentümer sind betroffen. Ob sie das Geld nun zahlen müssen oder nicht, das hat nun der Stadtrat zu entscheiden.

Zwar hat das Land per 15. Dezember 2020 das „Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ beschlossen. Dem war ein langer Kampf vorausgegangen. Sowohl Parteien als auch Bürgerinitiativen hatten sich für eine Abschaffung stark gemacht. Letztlich mit Erfolg.

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gilt uneingeschränkt für Maßnahmen, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist. Das ist im Prinzip die sogenannte Stichtagsregelung. Allerdings sieht das neue Gesetz vor, dass für Maßnahmen, bei denen die sachliche Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, jedoch noch keine Beiträge erhoben wurden, der Gemeinde eine Kann-Entscheidung über die Beitragserhebung eingeräumt wird. Genau in dieser Situation befindet sich nun die Stadt Haldensleben.

Eine der drei offenen Beitragsmaßnahmen ist der Ausbau der Straße Am Ostergraben. Die Erneuerung von Gehwegen, Entwässerung, Fahrbahn, Begrünung und Beleuchtung hat rund 442.000 Euro gekostet. Die 51 Grundstückseigentümer müssten davon insgesamt gut 255.000 Euro an Ausbaubeiträgen schultern. Die Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgte am 9. April 2019, die sachliche Beitragspflicht ist am 20. Juni 2019 mit dem Eingang der letzten Rechnung entstanden.

Ein weitere offene beitragspflichtige Maßnahme ist der Ausbau der Wohngebietsstraße Rottmeisterstraße 37-41. Für insgesamt knapp 175.000 Euro wurden hier Gehweg, Fahrbahn, Entwässerung, Parkplätze und Beleuchtung erneuert. Fünf Eigentümer wären von der Beitragspflicht betroffen, knapp 102.000 Euro müssten sie übernehmen. Fertigstellungstermin war der 18. Oktober 2018, die sachliche Beitragspflicht ist am 21. Februar 2019 mit dem Eingang der letzten Rechnung entstanden

Im Jahr 2017 wurde unter anderem in der Süplinger Straße bis zum Ende der Kiefholzstraße in Haldensleben die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert und mit LED-Technik ausgestattet. Die Baumaßnahmen umfassten die Teileinrichtungen Gehweg, Entwässerung, Fahrbahn, Begrünung, Parkplätze und Beleuchtung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf fast 50.000 Euro. Auf die 50 betroffenen Eigentümer würde eine Summe von gut 14.550 Euro an Ausbaubeiträgen zukommen. Fertigstellung der Maßnahme war am 7. April 2017, die sachliche Beitragspflicht ist am 13. April 2017 mit dem Eingang der letzten Rechnung entstanden.

Als erstes werden sich die Mitglieder des Wirtschafts- und Finanzausschusses des Stadtrats mit der Frage beschäftigen, ob die Beiträge noch erhoben werden oder nicht. Er tagt dazu öffentlich am morgigen Dienstag um 18 Uhr in der Kulturfabrik. Auch der Hauptausschuss wird sich auf seiner Sitzung am Donnerstag, 25. Februar, um 18 Uhr in der Kulturfabrik mit der Thematik auseinandersetzen. Die endgültige Entscheidung, ob die Beiträge erhoben oder erlassen werden, soll der Stadtrat auf seiner Sitzung am 11. März treffen.