1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Haldensleben
  6. >
  7. Ohne Impfschutz keine Kita

Masern Ohne Impfschutz keine Kita

Das Masernschutzgesetz tritt am 1. März inkraft.Die Einrichtungen im Landkreis Börde sind unterschiedlich über das Thema informiert.

Von Juliane Just 29.02.2020, 00:01

Haldensleben l Die gesetzliche Ansage ist deutlich: Kinder, die ab dem 1. März neu für Kindertagesstätten und Krippen angemeldet werden und keine Masernimpfung nachweisen können, dürfen in den Einrichtungen nicht mehr betreut werden. Das sieht das Masernschutzgesetz vor, das am 1. März offiziell in Kraft tritt.

Für die Durchsetzung und Anweisungen ist gemäß dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) der Landkreis als Fachaufsicht zuständig. Eine landkreis-einheitliche Regelung gibt es jedoch bisher nicht. Für Kita-Kinder, die bereits in Einrichtungen sind, sowie die Mitarbeiter gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli. „Im Landkreis Börde sind die Kinder allgemein gut geimpft, auch speziell gegen Masern“, sagt Amtsärztin Eugenie Kontzog. Das hätten Auswertungen der Schuleingangsuntersuchungen und die Untersuchungen in dritten und sechsten Klassen ergeben.

Die Einrichtungen in der Börde haben verschiedene Wege der Umsetzung gefunden. Viele Träger haben bereits Infobriefe herausgegeben, andere erarbeiten derzeit noch interne Leitfäden zur Umsetzung des Gesetzes. Elternabende für alle nötigen Informationen stehen in vielen Einrichtungen bereits im Kalender.

Die Stadt Haldensleben hat laut Pressesprecher Lutz Zimmermann die notwendigen Informationen erst am Mittwoch erhalten. Die Stadt ist zuständig für eine Krippe, sechs Kindergärten, drei Horte und drei Grundschulen. Bei Kindern, die ab nächster Woche in die Einrichtungen aufgenommen werden sollen, lassen sich die Mitarbeiter die Hefte zu den Früherkennungsuntersuchungen vorlegen, ebenso den Nachweis über die Impfberatung.

In den Kitas der Stadt Wanzleben-Börde werden ab Montag Impfausweise kontrolliert. Die Kita „Biene Maja“ in Klein Rodensleben informiert Eltern, deren Kinder neu aufgenommen werden vorab, um sich beim Arzt eine Bescheinigung über den Impfstatus des Kindes zu holen. „Wir haben ein Infoblatt bekommen, das ich für die Eltern aushängen werde“, sagt Kitaleiterin Birgit Schneider. „Es werden bei den Eltern sicherlich Fragen aufkommen. Die werde ich beim nächsten Elternabend besprechen.“ Einen zusätzlichen Mehraufwand sehe sie nicht.

Auch Diana Schiffner, Kitaleiterin der Kita Sonnenschein in Hohendodeleben, informiert die Eltern über das Infoblatt, welches alle Einrichtungen von der Stadt Wanzleben erhalten haben. „Ich muss den Impfstatus über die Kopie des Impfausweises oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft überprüfen“, sagt sie. „Ich kann als Kitaleitung dafür haftbar gemacht werden, wenn dies nicht vorliegt.“

In Oschersleben übernehmen nicht die Mitarbeiter vor Ort die Kontrolle, sondern die Stadt selbst. Das berichtet Hauptamtsleiterin Christiane Klare. „Kein Erzieher muss sich mit dieser Problematik befassen, das läuft alles über uns“, sagt sie. Eltern und Mitarbeiter der städtischen Einrichtungen würden jetzt angeschrieben und aufgefordert werden, die Impfausweise vorzulegen.

In Wolmirstedt hingegen wird das neue Gesetz keine großen Änderungen nach sich ziehen, da die Kontrolle bisher schon Usus war. Zu Sozialen Bürgerinitiative Glindenberg (SBI) gehören Kitas in Wolmirstedt, Zielitz, Farsleben, Glindenberg und Loitsche, in denen rund 500 Kinder betreut werden. „Wir haben schon immer nach den Impfausweisen gefragt und den Impfschutz kontrolliert“, sagt Geschäftsführerin Andrea Weimeister. Die Eltern haben sich stets offen gezeigt und gern Auskunft gegeben. Dieselben Erfahrungen habe sie mit den Mitarbeitern gemacht. „Viele sind von sich aus an einem ausreichenden Impfschutz interessiert.“ Um einen umfassenden Überblick zu bekommen, werden aufgrund der neuen Verordnung umgehend Schreiben an die Mitarbeiter verschickt.

Ähnliche Erfahrungen kennt Norman Girmann, der für die Kindertagesstätten und Horte des Bodelschwingh-Hauses in Wolmirstedt verantwortlich ist. „Wir lassen uns von jedem Kind, das wir neu aufnehmen, den Masernschutz zeigen.“ Die Ergebnisse werden dokumentiert. Bei Mitarbeitern und Kindern, die bereits die Einrichtungen besuchen, beziehungsweise dort arbeiten, werde bis zum Jahresende der Impfschutz geprüft. „Liegt er nicht vor, wird das Gesundheitsamt informiert.“ Norman Girmann geht jedoch davon aus, dass mindestens 95 Prozent geimpft sind.

Bei den Schulen herrscht indes noch Unklarheit. Laut Haldenslebens Stadtverwaltung liegt noch keine zentrale Information vom Landesschulamt vor, wie die Umsetzung gehandhabt werden soll. Das sagt auch Steffen Armgart von der Gemeinschafts- und Sekundarschule Wanzleben. Im Wanzleber Ortsteil Seehausen wurden die Mitarbeiter der Grundschule „Ernst Sonntag“ Ende dieser Woche über das Vorgehen informiert. Es sei laut einer Mitarbeiterin auf jeden Fall mehr Aufwand.