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Kontrollen Tempo- und Parksünder füllen Stadtkasse

Das Haldensleber Ordnungsamt hat im Jahr 2015 mehr Geld durch Geschwindigkeitskontrollen eingenommen als im Jahr 2014.

Von Annika Stock 03.02.2016, 00:01

Haldensleben l Einmal im Straßenverkehr nicht aufgepasst, schon ist es passiert – das Blitzerfoto liegt im Briefkasten. So ist es vielen Autofahrern in Haldensleben im vergangenen Jahr ergangen. Insgesamt wurden 405 Geschwindigkeitsmessungen in der Stadt vorgenommen, das sind 43 weniger als im Jahr 2014.

153 940 Fahrzeuge wurden gemessen, im Jahr 2014 waren es noch 202 504. Die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen ist dennoch gestiegen. 2015 waren 3711 Fahrer zu schnell. Zum Vergleich: 2014 waren es 3458.

Von den 3711 gemessenen Fahrzeugen mit überhöhter Geschwindigkeit wurde 3535 Fahrern ein Verwarngeld auferlegt. 176 Fahrer bekamen einen Bußgeldbescheid, sieben Fahrzeuge mehr als im Jahr 2014.

Bereits ab einer Überschreitung von mindestens 11 km/h kann es unliebsame Post geben. Die Fahrer begehen dabei eine Ordnungswidrigkeit. Der Unterschied zur Straftat besteht darin, dass die jeweils zuständige Behörde ein Verwaltungsverfahren einleitet. Die Verfolgung und Ahndung des Deliktes obliegt dann der offiziellen Behörde. Diese Ordnungswidrigkeit wird je nach Höhe der Überschreitung mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeldbescheid geahndet. Wer es deutlich zu eilig hat, riskiert auch ein Fahrverbot, das mehrere Monate gelten kann.

Insgesamt kamen bis jetzt bei der Überwachung des fließenden Verkehrs im Jahr 2015 76 027,67 Euro zusammen.

Häufig wird in Tempo-30-Zonen in Haldensleben geblitzt, wie beispielsweise auf dem Innenstadt-Abschnitt der Magdeburger Straße. Aber auch an Stellen in Süplingen, Wedringen und Hundisburg wird häufig geblitzt.

Das Jahr 2015 bescherte der Stadt außerdem 195 120,50 Euro von Parksündern, erwartet wurden 190 000 Euro. „Wir haben insgesamt 11 501 Verwarnungen ausgesprochen“, sagte Stefanie Stirnweiß von der Abteilung für Stadtmarketing und Kommunikation.

Generell gilt: Laut der Straßenverkehrsordnung, Paragraf 12 (2) ist ein Auto dann geparkt, wenn es für mehr als drei Minuten hält oder der Fahrer das Auto verlässt.

Der Grund Nummer eins für die Verwarnungen bei Parksündern war das Parken ohne Parkscheibe, hierbei wurden insgesamt 2045 Verwarnungen ausgesprochen. Die zweithäufigste Ursache war das Parken vor Bewirtschaftungszonen ohne Parkscheibe, insgesamt 1968 Parksünder wurden hierbei erwischt.

Eine Parkraumbewirtschaftunszone bezeichnet eine Zone, in der nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf – soweit nicht das Halten oder Parken gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Das „drittbeliebteste“ Park-Vergehen war das Parken auf dem Gehweg mit insgesamt 1319 Fahrern.

Acht Mitarbeiter arbeiten im Ordnungsamt der Stadtverwaltung, fünf im Außendienst und drei im Innendienst. Insgesamt nahm die Stadt Haldensleben bis jetzt für das vergangene Jahr insgesamt 271 148,17 Euro von Rasern und Parksündern ein.