1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Haldensleben
  6. >
  7. Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt

Umtauschen Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt

Weihnachten ist vorbei. Das große Umtauschen beginnt. Auch in Haldensleben.

Von Juliane Just 29.12.2019, 00:01

Haldensleben l Der Pullover von Oma war zwar ein schönes Geschenk, nur leider ist er drei Nummern zu groß ausgefallen. Und auch das Buch war eine gute Idee von Mama, aber auf dem Wunschzettel stand ein anderes. Zwischen Weihnachten und Neujahr begeben sich viele Kunden in die Innenstadt, um ihre Geschenke umzutauschen. Doch ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es in Deutschland nicht, Händler können es als Serviceleistung anbieten. Wie verfahren die Haldensleber Händler?

Wer bei Damenmoden Liberty in der Hagenstraße Weihnachtsgeschenke gekauft hat, kann diese umtauschen. „Normalerweise haben wir eine Umtauschfrist von sieben Tagen“, sagt Filialleiterin Dorothee Schubert. Doch für das Weihnachtsgeschäft wird die Frist bis zum 2. Januar verlängert. Wer also in der ersten Dezemberwoche einen Artikel gekauft hat, kann diesen auch jetzt noch umtauschen. Nötig ist dafür grundsätzlich der Kassenbon. Dann kann sich der Kunde entweder ein neues Kleidungsstück aussuchen oder erhält einen Gutschein. „Den Kunden ist dieser Service auch wichtig“, sagt Dorothee Schubert. Das Umtauschgeschäft sei von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich – manchmal tauschen die Kunden nichts, manchmal sehr viel.

Leseratten können im Bücherkabinett Fricke in der Hagenstraße ebenfalls unbeliebte Geschenke tauschen. „Wenn die Artikel in einem einwandfreien Zustand sind, tauschen wir sie um“, sagt Angestellte Monika Hermes. Nur bei CDs sei dies nicht möglich, da diese im Original eingeschweißt sind. Auch hier können sich Kunden direkt etwas Neues aussuchen oder erhalten einen Gutschein.

Gerahmte Fotos gehören zu den Weihnachtsklassikern schlechthin. Diese gibt es zum Beispiel im Foto-Studio Doermer auf dem Markt. Doch was ist, wenn der Rahmen nicht passt? „Bei uns ist ein Umtausch von Rahmen möglich“, bestätigt Fotograf Thomas Doermer. Kunden können sich vor Ort einen neuen Rahmen aussuchen – Ware gegen Ware.

Wenn aber das Geschenk defekt oder kaputt ist, ist die Lage gesetzlich geregelt. Beim Umtausch von mangelhaften Gaben sieht das Bürgerliche Gesetzbuch ein umfangreiches Gewährleistungsrecht vor. Bevor man die Sache zurückgeben kann, hat der Händler ein Nacherfüllungsrecht. Eigentlich hat der Schenkende als Käufer einen Anspruch gegen den Händler. Er kann ihn aber an den Beschenkten abtreten. Dann kann der sich an den Händler wenden - am besten mit einem Kassenbon als Nachweis für den Kauf.