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Urteil Gericht vermisst Sachgründe

Der Haldensleber Stadtrat hatte vor Gericht gegen Regina Blenkle verloren. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Von André Ziegenmeyer 13.04.2017, 01:01

Haldensleben l Ein Stück weit gibt das Verwaltungsgericht Magdeburg dem Stadtrat Recht. Als Vertretung der Kommune könne er festlegen, welche personalrechtlichen Befugnisse die Bürgermeisterin erhält. Gleiches gelte für die Frage, bis zu welchem Wert sie beispielsweise über Rechtsgeschäfte entscheiden kann.

Dabei besitzt der Rat Spielraum. Denn: „Das Kommunalverfassungsgesetz gibt die zulässige Höhe der zuständigkeitsbegründenden Wertgrenzen nicht ausdrücklich vor“, so das Verwaltungsgericht.

Allerdings müssten Festlegungen und Veränderungen sachlich begründet sein. Das diene dem Zweck, „dass Zuständigkeiten nicht nach tagespolitischen Erwägungen (...) beliebig verlagert werden dürfen“. Auch in ihrer aktuellen Form enthält die Hauptsatzung Begrenzungen. Nach einem mehrheitlichen Beschluss des Stadtrates sollten sie aber deutlich enger gezogen werden. Zur Begründung hieß es unter anderem, Blenkles Entscheidungen seien „geprägt von persönlichen Einstellungen und Überzeugungen (...), welche nichts mit der Führung einer Verwaltung und Aufgabenerfüllung einer Bürgermeisterin zu tun haben“.

Das ist nach Ansicht des Gerichtes jedoch nicht hinreichend. Bei der Festlegung von Wertgrenzen gehe es darum, welche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung seien. Denn für solche sei der Stadtrat zuständig. Bechränkungen dürften sich jedoch nicht „an der Qualität der Aufgabenerfüllung durch den Hauptverwaltungsbeamten“ orientieren. Tatsächlich wertet das Verwaltungsgericht die geplante Beschneidung von Blenkles Rechten als „verkappte Disziplinarmaßnahme“. Außerdem verletze sie die Bürgermeisterin in ihren Rechten.

Entsprechend gab das Gericht der Klage der mittlerweile suspendierten Regina Blenkle statt. Damit ist die Änderung der Hauptsatzung vorläufig vom Tisch. Ein zweites Verfahren wurde gleich mitentschieden: Die Kommunalaufsicht des Landkreises hatte die Änderung der Satzung für zulässig erklärt -in Absprache mit dem Landesverwaltungsamt. Diese Genehmigung hat das Gericht aufgehoben.

Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich. Diese muss beim Oberwaltungsgericht beantragt werden. Ob das passiert, ist laut dem Stadtratsvorsitzenden Guido Henke (Linke) noch unklar. Insgesamt zeigte er sich enttäuscht: Für die Änderung der Satzung habe es gute Gründe gegeben. „Aber der Stadtrat war wohl zu zurückhaltend in der Darstellung, warum er Änderungsbedarf gesehen hat.“

Darüber hinaus habe sich Henke auch von der Urteilsbegründung mehr versprochen. „Ich hatte gehofft, dass wir einen Handlungsrahmen bekommen, in dem wir uns als Stadtrat bewegen können. Aber das Gericht hat sich gescheut, konkrete Wertgrenzen festzusetzen.“ Regina Blenkle war für die Redaktion nicht zu erreichen. Auf Facebook bezeichnete sie die geplante Änderung der Satzung als „undemokratische Schikane“.

Mit keinem Wort erwähnt wird in der Urteilsbegründung das Gutachten des Juristen Ulf Gundlach, das Blenkle in Auftrag gegeben hatte. Darin äußert er die Vermutung, dass alle Stadtratsbeschlüsse der letzten zwei Jahre hinfällig sein könnten. Grund dafür sei eine Veränderung beim Stadtanzeiger. Ob diese Darstellung zutrifft, ist weiter offen. „Das ist die Meinung von Herrn Gundlach. Der Stadtrat hat eine andere“, erklärte Gudio Henke.