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Vorstoß Keine Blenkle-Abwahl mit der CDU

Einen Vorschlag für ein Abwahlverfahren gegen Bürgermeisterin Regina Blenkle lehnt die CDU ab. Sie setzt auf das Disziplinarverfahren.

Von André Ziegenmeyer 30.08.2017, 01:01

Haldensleben l Nach Erkenntnissen der Redaktion soll Boris Kondratjuk, der Vorsitzende der Bürgerfraktion, bereits Ende Mai um ein Gespräch mit dem CDU-Kreisvorsitzenden Holger Stahlknecht gebeten haben. Stahlknecht bestätigt das auf Nachfrage. Er legt Wert darauf, dass er in seiner Eigenschaft als CDU-Kreisvorsitzender mit Kondratjuk gesprochen habe - nicht als Innenminister. Denn das Ministerium ist in das Disziplinarverfahren involviert, das gegen die vorläufig suspendierte Regina Blenkle läuft.

Nach Informationen der Volksstimme soll der Vorsitzende der Bürgerfraktion angeregt haben, ein Abwahlverfahren gegen Regina Blenkle einzuleiten. Laut Holger Stahlknecht ist dies zutreffend. Die CDU habe Kondratjuks Vorschlag nach internen Beratungen allerdings abgelehnt. Das bestätigt auch Mario Schumacher als Vorsitzender der CDU-Fraktion im Haldensleber Stadtrat. Laut Stahlknecht habe Kondratjuk darüber hinaus die Idee geäußert, die stellvertretende Bürgermeisterin Sabine Wendler als mögliche Nachfolgerin von Regina Blenkle zu nominieren - und zwar als gemeinsame Kandidatin von Bürgerfraktion und CDU.

Boris Kondratjuk erklärte gegenüber der Volksstimme, dass er „ein vertrauliches Gespräch“ mit Stahlknecht geführt habe. An diese Vertraulichkeit fühle er sich weiterhin gebunden. Zum Inhalt des Gesprächs wolle er deshalb nichts sagen.

Grundsätzlich sind die Hürden für die Abwahl eines Bürgermeisters hoch. Grundlagen sind das Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt und das Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt. Um ein solches Verfahren einzuleiten, müssten zwei Drittel der Stadträte einen entsprechenden Antrag stellen. Der dazugehörige Beschluss müsste mit einer Drei-Viertel-Mehrheit gefasst werden. Dann begänne eine Frist von drei Monaten. In dieser Zeit müssten die Bürger über die eigentliche Abwahl entscheiden. Laut Kommunalwahlgesetz reicht eine einfache Mehrheit - diese muss aber zugleich 30 Prozent der Wahlberechtigten repräsentieren. Erst dann wäre ein Bürgermeister abgewählt.

Doch wie Holger Stahlknecht und Mario Schumacher erklären, ist die CDU aus anderen Gründen nicht gewillt, diesen Weg zu gehen. Stahlknecht betont, dass ein Disziplinarverfahren be- oder entlasten könnte. In beiden Fällen sei das Ergebnis wichtig, um Klarheit zu bekommen: „Die Bürger sollen die Chance haben, am Ende zu wissen, ob die Vorwürfe gegen Regina Blenkle berechtigt waren oder nicht.“ Eine Abwahl würde ein „objektives Verfahren zu einem politischen Verfahren“ machen. „Es würde der Eindruck entstehen, dass das Disziplinarverfahren nur ein Vorgefecht gewesen wäre, um Regina Blenkle politisch zu beschädigen“, erläutert Holger Stahlknecht. Das gelte es zu verhindern. „Das Disziplinarverfahren muss mit aller Gewissenhaftigkeit zu Ende gebracht werden“, bekräftigt Mario Schumacher.

Wann dieses Verfahren zu einem Ergebnis führt, ist weiter unklar. Zuletzt hatte das Innenministerium mitgeteilt, dass die Ermittlungen voraussichtlich bis Ende 2017 dauern werden. Anschließend muss sich der Stadtrat erneut mit dem Thema beschäftigen und entscheiden, wie es weitergeht. Laut dem Disziplinargesetz sind unter anderem eine Geldbuße oder ein Verweis denkbar - aber auch das Erheben einer Disziplinarklage. Im härtesten Fall kann diese zu einer Entfernung aus dem Amt führen.