Ehrenamtliche Betreuer im Landkreis Börde Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann?
Im Landkreis Börde gibt es rund 800 ehrenamtliche Betreuer. Sie kümmern sich nicht nur um Angehörige, die selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, sondern auch um Fremde.

Haldensleben. - Wer jung und gesund ist, macht sich in der Regel weniger Gedanken darum, was im Falle einer schweren Krankheit, Behinderung oder in einer ähnlichen Situation mit ihm passieren würde. Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht: Diese Begriffe haben viele schon einmal gehört, jedoch wenige kennen deren rechtliche Grundlagen. „Die weit verbreitete Meinung, dass Ehepaare, erwachsene Kinder und Eltern sich gegenseitig vertreten dürfen, ist falsch. Es gibt keine automatische Vertretungsbefugnis“, teilt beispielsweise der Betreuungsverein Oschersleben auf seiner Internetseite mit. Nur durch eine Vorsorgevollmacht könne deshalb eine Vertretung für den Fall der Fälle geregelt werden – anderenfalls werde ein rechtlicher Vertreter von gesetzlicher Seite bestimmt.
Und auch über die möglichen Betreuer allgemein nicht allzu viel bekannt. Denn es gibt Berufs-Betreuer, die – wie ihr Name schon sagt – von Berufs wegen als gesetzliche Betreuer für Menschen eingesetzt werden, die bestimmte Entscheidungen nicht mehr alleine treffen können. Es gibt jedoch auch ehrenamtliche Betreuer. In Deutschland werden rund 60 Prozent der Betreuungen ehrenamtlich geführt, informiert der Betreuungsverein Oschersleben. „Im Landkreis Börde gibt es rund 800 ehrenamtliche Betreuer“, geht Vereinsbetreuer Christian Roder ins Detail. Ob ein ehrenamtlicher Betreuer einen eigenen Familienangehörigen oder ganz fremde Menschen betreut, das ist ihm selbst überlassen.
Familienangehörige oder fremde Menschen betreuen
Und so kommt es auch, dass einige der Teilnehmerinnen, die die jüngste Fortbildung des Betreuungsvereins Oschersleben in den Räumen in Haldensleben mitgemacht haben, momentan einen Familienangehörigen betreuen, andere von ihnen hingegen gleich 19 Menschen gleichzeitig. Zehn Monate lang haben sie alles Wichtige über das neue Betreuungsorganisationsgesetz gelernt.
„Das ist ein sehr intensives Ehrenamt“, sagt Christian Roder, der die Fortbildung geleitet hat. Die ehrenamtlichen Betreuer, die eine Vereinbarung mit dem Betreuungsverein abgeschlossen haben, werden regelmäßig zu Schulungen, Fortbildungen und Beratungen eingeladen und haben außerdem feste Ansprechpartner, die sich mit allen gesetzlichen Grundlagen bestens auskennen und bei allen Fragen weiterhelfen können. Und Fragen gibt es immer, denn nicht nur rechtliche Belange ändern sich immer wieder, sondern auch die von den Ehrenamtlichen betreuten Menschen bringen individuelle Voraussetzungen mit sich. Von Behinderungen über schwere Krankheiten bis zu ungewöhnlichen Lebenssituationen ist alles dabei.
Landrat beeindruckt von ehrenamtlichem Engagement
Durch das neue Betreuungsgesetz vom 1. Januar 2023 wird außerdem die Selbstbestimmung der Betreuten gestärkt. Das bedeutet, dass Betreuer – ehrenamtliche oder Berufsbetreuer – noch mehr darauf achten müssen, was genau der von ihnen Betreute selbst wirklich will, selbst, wenn sie es anders für richtig halten würden. „Ihr Engagement für andere Menschen ist aller Ehren wert“, bescheinigte deshalb auch Martin Stichnoth (CDU), Landrat des Landkreises Börde, den Teilnehmerinnen des Kurses und überreichte ihnen bei ihrer letzten Fortbildungsstunde eine Teilnahmebescheinigung.
Stichnoth zeigte sich beeindruckt von dem Ehrenamt, über das seiner Meinung nach viel zu wenige Menschen Bescheid wissen. Auch die Arbeit des Betreuungsvereins Oschersleben hob er hervor: Dieser gibt Bürgern beispielsweise auch Auskunft über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenvollmacht und hält umfassende Informationsmaterialien dazu vor.
In Oschersleben sitzt der Verein an der Lindenstraße 3-4 und ist unter der Telefonnummer 03949/513430 erreichbar, in Haldensleben sind die Mitarbeiter am Markt 5-6 zu finden und unter Telefon 03904/710080 zu sprechen. Informationen gibt es auch im Internet unter www.bvoc.de