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Freie Schule Gericht lehnt Eilverfahren ab

Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hat dem Eilantrag zur Genehmigung der Freien Schule in Kamern nicht stattgegeben.

Von Andrea Schröder 02.08.2017, 15:53

Kamern l „Zum einen sieht das Gericht keine Eilbedürftigkeit der Eröffnung, das heißt keine unzumutbaren Nachteile für den Kläger, wobei es den Eltern und Kindern der zukünftigen Schule ein ganzes Jahr Wartezeit bis zur endgültigen Klärung im Hauptsacheverfahren zumutet. Zum anderen gibt es in der Begründung des Gerichtes eine überraschend neue Argumentationslinie“, berichtet Stefanie Wischer vom Vorstand des Vereins „neugierig“, der der Träger der Schule ist.

„Plötzlich und unerwartet ist es nicht mehr das fehlende besondere pädagogische Interesse des Konzeptes, was beanstandet wird. Nun wird angezweifelt, dass in unserer geplanten Schule solch ein anspruchsvolles pädagogisches Konzept durch die vorhandenen Lehrkräfte umgesetzt werden kann, da lediglich zwei von drei hauptamtlichen Lehrern ein Montessori-Diplom vorweisen können.“

Nachdem das Land im Juni die Freie Schule per Bescheid mit dem Verweis, dass es kein besonderes pädagogisches Interesse gebe, abgelehnt hatte, hatte der Verein das Eilverfahren beim Verwaltungsgericht beantragt. Denn Ziel war es, zum Schuljahresbeginn 2017/18 die ersten Kinder einzuschulen. Immerhin 17 Anmeldungen liegen vor. Manche Eltern warten schon seit längerem auf die Eröffnung der Schule, die bereits zum Schuljahr 2016/17 geplant war.

„Diese Argumentation des Gerichtes löste auch bei den Juristen großes Kopfschütteln und Verwunderung aus“, berichtet Stefanie Wischer weiter. Für die Qualifikation der Lehrkräfte an einer freien Schule würden grundsätzlich die gleichen Maßstäbe wie für Lehrkräfte an staatlichen Schulen gelten. Demnach entscheidet das 2. Staatsexamen oder eine vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung über die entsprechende Qualifikation. „Beides haben wir bereits erfolgreich im Antragsprozess nachgewiesen. Alle Lehrkräfte wurden vom Landesschulamt als qualifiziert bestätigt. Darüber hinaus hat die überwiegende Zahl der Pädagogen eine der vom Gesetzgeber zu Recht geforderten Zusatzqualifikationen, um die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes nachweislich gewährleisten zu können. Selbst an reinen Montessori-Schulen ist es gesetzlich nicht notwendig, dass alle Pädagogen ein Montessori-Diplom haben.“

Wichtig zu wissen: Die Freie Schule Elbe-Havel-Land versteht sich nicht als ausgesprochene Montessori-Schule, sondern ist darauf bedacht, ihr Bildungskonzept mit vielfältigen Ansätzen der Reformpädagogik wie zum Beispiel auch von Freinet und Wild aufzuwerten. Um dieses theoretische Spektrum angemessen umzusetzen, wurde ein multiprofessionelles Lehrerteam aufgestellt.

„So qualifiziert sich das Lehrpersonal neben den zwei Montessori-Grundschullehrerinnen, die im Übrigen den Hauptteil des Unterrichts abdecken, durch therapeutische sowie erlebnispädagogische Ausbildung, altersübergreifende Arbeitspraxis, Weiterbildungen in der Schuldruckerei/Freinetpädagogik ebenso wie durch naturwissenschaftliche Ausbildung. Gleichzeitig profitiert das ausgewählte Team sowohl von langjähriger Erfahrung als auch vom frischen Wind junger Geister.“

Weiter heißt es von Seiten des Vereins: „Die gerichtlichen Bedenken wären durch eine ausführliche Darlegung leicht zu entkräften, was jedoch leider erst im Hauptsacheverfahren Gelegenheit erhält. Eine Beschwerde gegen den jetzigen Bescheid nähme die Nutzung der 2. Instanz, das heißt des Oberverwaltungsgerichtes, in Anspruch. Auf Grund der zeitlichen Verzögerungstaktik von Landesschulamt und Bildungsministerium, den Bescheid erst so kurz vor Beginn des neuen Schuljahres zu erlassen, ist dafür buchstäblich keine Zeit.“ Ein pünktlicher Start zu Beginn des Schuljahres wäre nicht mehr möglich. „

Leider wurde dieser Umstand vom Verwaltungsgericht in keiner Weise berücksichtigt. Es macht uns besonders betroffen, dass wir durch die unhaltbare Verzögerung rechtsstaatlicher Behörden in unseren Grundrechten derart beschnitten werden und das Schulprojekt darunter leiden muss. Besonders fühlen wir für die Eltern, Kinder und Anhänger von nah und fern, deren Wünsche und Vorstellungen für das Elb-Havel-Land mit genau solch einem Projekt erfüllt würden und die wegen der Schule sogar nach Kamern ziehen wollten“, sagt Stefanie Wischer. „Von wissenschaftlichen Grundlagen aus universitärer Forschung bis hin zu einigen offenen, zukunftsorientieren Sachbearbeitern im Landeschulamt und Bildungsministerium sehen wir den Erfolg unserer Vision einer Schule bestätigt.

Wir wollen eben Jene ermutigen, nicht aufzugeben, indem sie zukünftig ihren Ansichten und Erkenntnissen eine Stimme verleihen und innerhalb der behördlichen Entscheidungsverfahren offen und mutig mitwirken. Wir werden nun im Hauptsacheverfahren weiter für die Eröffnung dieser Schule kämpfen und bitten die Menschen der Region weiterhin um ihre Solidarität und Unterstützung. Wenn alle gemeinsam daran arbeiten, können ein Wandel und die Entwicklung des Bildungssystems in Sachsen-Anhalt gelingen.

Wir sind sicher, dass sich am Ende pädagogische Qualität und Vielfalt gegenüber restriktivem Denken durchsetzen wird. Unsere Bildungslandschaft braucht mehr Inspiration und mutige Menschen, die neu gestalten wollen und daran teilhaben, zeitgemäße Bildung zu entfalten.“

An diesem Sonnabend, 5. August, bietet sich Gelegenheit für Gespräche. Um 10 Uhr startet ein Arbeitseinsatz an der künftigen Schule in Kamern und es gibt ein Gesprächsangebot für betroffene Eltern und Kinder.