1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Havelberg
  6. >
  7. E-Bikes sind im Schutzgebiet erlaubt

Natura 2000 E-Bikes sind im Schutzgebiet erlaubt

Seit Dezember 2018 ist das Natura-2000-Gebiet rechtskräftig. Ab sofort müssen die Regelungen befolgt werden, doch gibt es noch Ungewisses.

Von Ingo Freihorst 04.03.2020, 15:15

Schönhausen l Um die Fragen zum an der Mittelelbe ausgewiesenen neuen Schutzgebiet Natura 2000 zu beantworten, hatten sich die Landfrauen aus Schönhausen einen kompetenten Gesprächspartner zum Thema eingeladen: Torsten Pietsch von der Oberen Naturschutzbehörde des Landes. Die Resonanz war so groß, dass man in den größeren Raum der Volkssolidarität ins Erdgeschoss ausweichen musste. „Wir leben an und mit der Elbe“, begründete Gastgeberin Barbara Bleis das rege Interesse.

Schon des öfteren war Torsten Pietsch in der Elb-Havel-Region zu Gesprächen gewesen, informierte er. Denn die Vorbereitungen zur Ausweisung des Schutzgebietes liefen über Jahre, eingebunden waren Interessengruppe wie Angler oder Landwirte. So saßen denn auch Bernd Witt von der Angelgruppe sowie die Landwirte Bernd Bleis und Gottfried Bauch im Publikum.

Im Dezember 2018 war die Verordnung in Kraft getreten, im Vorjahr hatte man noch ein Auge zugedrückt, falls es Verstöße geben sollte. Das wird sich in diesem Jahr ändern.

Doch hat die Verwaltung aktuell ein Problem: Niemand weiß genau, wo sich die Grenzen des Natura-2000-Areals sowie bestimmte Schutzzonen befinden, denn noch immer fehlt die Beschilderung. Die Schilder sind zwar schon längst da, doch fand sich bei der Ausschreibung niemand, der die nötigen Pfähle liefert.

Torsten Pietsch gab dabei zu bedenken, dass laut dem im Bundesland geltenden Waldgesetz das Befahren von nichtöffentlichen Wegen mit Kraftfahrzeugen generell verboten ist. Bernd Witt informierte dazu, dass es in der Verbandsgemeinde nur drei öffentlich gewidmete Wege gibt: die beiden Fährstraßen in Neuermark-Lübars und Sandau sowie die Panzermarschstraße bei Hohengöhren. Seine Angelgruppe hat deshalb wegen der Nutzung anderer Wege um Ausnahmegenehmigungen beim Landkreis gebeten, welche bewilligt wurden.

Im Zuge der öffentlichen Anhörungen wurden viele Regelungen zum Schutzgebiet auch entschärft. So gibt es auf Antrag der Verbandsgemeinde kein generelles Veranstaltungsverbot mehr, entfallen sind auch das Verbot der „erheblichen Intensivierung“, die Anlegeverbote in der Stromhavel sowie von Motorbooten an Stegen oder das Nachsucheverbot im Rahmen der Jagd.

Berücksichtigt wurden bei der Ausweisung der Schutzzonen die örtlichen Badestellen, gelockert wurden neben dem Reitverbot auch die Befahrungsverbote auf dem See in Kamern, dem Trübengraben oder dem Grützer Vorfluter sowie das Befahrungsverbot auf Wegen für Angler. Das Beschilderungsverbot gilt nun nur noch für Werbeschilder.

In den Schutzgebieten darf kein Lärm etwa durch Quads verursacht werden, es dürfen keine Abfälle zurückgelassen oder gebietsfremde Organismen ausgebracht werden. Betreten werden darf das Schutzgebiet, so es an Ortschaften grenzt, von dort aus bis in 200 Metern Entfernung. Verstöße ahnden Ordnungsämter und die Wasserschutzpolizei.

Zudem gibt es noch Zonen an der Elbe, die wegen der Brutvögel besonders geschützt sind. Bei Schönhausen befindet sich solche Areale im Deichvorland beiderseits der B 188-Brücke sowie am Werder bei Hohengöhren.

Ob er mit seinem E-Bike auch auf dem Deich dort fahren könne, wollte Frank Köpke wissen. Das sei bei Rädern, welche bis maximal 25 Stundenkilometer schnell sind, erlaubt, kam die Antwort. Gottfried Bauch meinte, es wäre gut, wenn es zum Natura-2000-Gebiet ein Faltblatt mit den Grenzen der Gebiete geben würde. Auch wies er darauf hin, dass auch invasive Arten wie Waschbär oder Mink die Tierwelt dezimieren. Solche Tiere dürfen auch im Schutzgebiet bejagt werden, was aber sehr mühsam ist.

Warum das Land betroffene Flächen nicht den Landwirten abkauft, wollte Susanne Northe wissen. Im Bundesland betrifft dies allein 220 000 Hektar, machte Torsten Pietsch die Dimensionen deutlich. Zudem sollen die Flächen ja weiterhin bewirtschaftet werden. Der Landwirt könnte Fördermittel beantragen. Wobei aber nur nach Kassenlage entschädigt werde, ergänzte Bernd Bleis.