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Schulsanierung Havelberg stellt neuen Antrag

Noch immer keine Nachricht gibt es zum Förderantrag der Stadt Havelberg für die Sanierung der alten Sekundarschule.

Von Andrea Schröder 01.12.2018, 00:01

Havelberg l Ein Jahr nach der Antragstellung auf Fördergelder aus dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ gibt es von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt noch immer kein Signal, ob die Hansestadt Havelberg auf finanzielle Unterstützung hoffen darf. Diese will sie nutzen, um endlich das Platzproblem für Grundschule und Hort zu lösen. Im Zuge des geplanten Ausbaus eines Integrationszentrums für Bildung, Sport und Kultur würde die alte Sekundarschule saniert. Die Grundschule soll dort einziehen.

Gut vier Millionen Euro sind für die Maßnahme, die auf drei Jahre von 2019 bis 2021 ausgelegt ist, beantragt. Im Frühjahr hatte die Stadt vom Landesverwaltungsamt zumindest den Hinweis bekommen, dass die Schulausstattung nicht über den Investitionspakt förderfähig ist und einen Weg aufgezeigt, wie diese 350.000 Euro zu finanzieren wären. Doch seither gab es keine Auskunft.

Der Knackpunkt: Sollte der Antrag der Stadt nicht positiv beschieden werden, könnte sie wohl auch kaum einen neuen für den Förderzeitraum ab 2020 stellen. Denn die Frist zur Antragstellung ist mit dem  30. November abgelaufen. Darüber informierte Bürgermeister Bernd Poloski den Stadtrat am Donnerstagabend. Sven Hetke machte sein Unverständnis darüber deutlich, dass es keinerlei Informationen zum Förderantrag geben soll. Kämmerin Petra Jonschkowski berichtete, dass die Stadtverwaltung wie andere Kommunen auch lediglich einen erneuten Aufruf bekommen hat, einen Förderantrag aus dem Programm für 2019 zu stellen. Nachgefragt hatte sie im Land, ob Kommunen, die einen negativen Bescheid erhalten, rechtzeitig Nachricht darüber erhalten. Doch bis Donnerstagabend war nichts dergleichen geschehen. Stadträtin Ursula Rensmann schlug vor, zum Stichtag vorsichtshalber einen neuen Antrag zu stellen. Das Pro­blem dabei, so die Kämmerin, dass an den Förderantrag Eigenmittel der Stadt gebunden sind, die nicht anderweitig genutzt werden können. „Wir würden dann die doppelte Summe zurückstellen.“

Einig sind sich alle darüber, dass nicht noch ein Jahr vergehen sollte, ohne dass in Sachen Grundschule und Hort etwas geschieht. „Wenn wir einen abschlägigen Bescheid erhalten, müssen wir handeln“, sagte der Bürgermeister etwa in Bezug auf den Hort, der mit aktuell 164 Kindern knapp unter der Betriebserlaubnis von 180 liegt – was bereits eine Ausnahmegenehmigung ist. Auch im Kita-Bereich sind Überlegungen erforderlich. Hier zeichnet sich seit einiger Zeit eine Verschiebung bei den Platzkapazitäten im Krippenbereich ab.

Freitagmorgen sprach er mit dem für den Förderantrag zuständigen Mitarbeiter im Landesverwaltungsamt. Demnach sollen die Bescheide an die Kommunen nächste Woche herausgehen. „Ihm ist die Überschneidung mit dem Fristablauf bewusst. Ich habe deshalb formal mündlich den Förderantrag für das Programmjahr 2019 gestellt, was er auch akzeptiert. Die gesamten Antragsunterlagen, ein ganzer Ordner voll, müssten wir dann nachreichen, wenn unser Antrag für 2018 negativ beschieden wird.“