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Gefahrenabwehr Stacheldraht stoppt neue Verordnung im Elbe-Havel-Land

Der Stacheldraht ist schuld: Die neue Gefahrenabwehr-Verordnung, welche eigentlich vom Verbandsgemeinderat des Elbe-Havel-Landes verabschiedet werden sollte, wurde von diesem zurück in die Ausschüsse verwiesen.

Von Ingo Freihorst 30.11.2022, 16:14
Neben dem Radweg zwischen Schönhausen und  Hohengöhren befindet sich dieser Koppelzaun mit Maschendraht.
Neben dem Radweg zwischen Schönhausen und Hohengöhren befindet sich dieser Koppelzaun mit Maschendraht. Foto: Ingo Freihorst

Elbe-Havel-Land - „Was ist mit dem Stacheldraht, mit welchem ich als Landwirt die Koppeln für mein Nutzvieh eingefriedet habe?“ – Diese Frage stellte Ratsmitglied Bernd Bleis bei der Beratung zur neuen Gefahrenabwehr-Verordnung in den Raum. Stacheldraht nutzen zum Einkoppeln auch viele weitere Landwirte. Der Zaun an der B107 steht bereits seit 30 Jahren. Er schlug vor, für die Landwirtschaft eine Ausnahme zu machen.