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Wasser aus Havel Einsprüche bisher ohne Erfolg

Einsprüche von Havelbergern gegen das Verbot der Wasser­entnahme aus der Havel hatten bisher keinen Erfolg.

Von Andrea Schröder 04.01.2019, 00:01

Havelberg l Anwohner aus der Weinbergstraße haben in den vergangenen Monaten versucht, sich gegen das Verbot der Wasserentnahme aus der Havel zu wehren und auch Havelbergs Bürgermeister hat diesbezüglich Kontakt mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Brandenburg aufgenommen. Für ein Bürgerbegehren wurden 170 Unterschriften gesammelt. Doch bisher vergeblich. Es sieht so aus, als wäre die über Jahrzehnte, ja Jahrhunderte, praktizierte Wasserentnahme aus der Havel zum Bewässern der direkt am Fluss gelegenen Gärten ab diesem Jahr Geschichte.

Das WSA hatte vielen der rund 80 Grundstückseignern in der Weinbergstraße mitgeteilt, dass bei einer Kontrolle eine ungenehmigte Wasser­entnahmeleitung festgestellt worden war und dass aufgrund der sich in den letzten Jahren abzeichnenden wasserwirtschaftlichen Verhältnisse seitens des WSA grundsätzlich alle Wasserentnahmen aus der Bundeswasserstraße abgelehnt werden. Die bestehenden Pumpen müssten zurückgebaut werden.

Manfred Schlesinger gehört zu denjenigen, die Einspruch gegen das Verbot erhoben haben. Seit 1974 hat er bereits einen Garten in der Weinbergstraße, seit 2011 wohnt er dort. 3000 bis 4000 Liter Wasser hat er jährlich zum Bewässern seines Gartens aus der Havel gepumpt. Dass er dafür eine Genehmigung hätte haben müssen, war ihm nicht bewusst – so wie vielen anderen Anwohnern auch nicht, wie sie im Oktober in einem Gespräch mit der Volksstimme erklärt hatten.

Einem nachträglichen Antrag auf Wasserentnahme, den Manfred Schlesinger nun mit seinem Einspruch gestellt hat, könne von Seiten des WSA nicht entsprochen werden, erfuhr er. Aus seiner Sicht hätte das Amt die Beantragung fordern müssen, hat dies jedoch über viele Jahre versäumt. Der Havelberger kann das Verbot nicht nachvollziehen. Er könne sich nicht vorstellen, dass die vergleichsweise wenigen Liter Wasser, die Anwohner entnehmen, tatsächlich Einfluss auf die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse hätten.

In der Hoffnung auf Unterstützung hatte er sich im Dezember an den Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Eckard Gnodtke (CDU) gewandt. Auch bei der Verbraucherzentrale fragte er an. „Doch sie ist für solche Sachen nicht zuständig.“ Noch immer hofft er auf eine gütliche Einigung. Sollte das WSA nicht einlenken, würde er bis zur obersten Gerichtsinstanz klagen wollen „über diesen Unfug, den man hier betreibt“. Gerade in der heutigen Zeit sei solch ein Verbot nicht nachvollziehbar. „Es gibt immer mehr Verbote und Zurechtweisungen, da ist es kein Wunder, wenn viele Menschen keine Lust mehr haben, sich einzusetzen oder Protestwähler werden.“

Mit einem Obolus für die Wasserentnahme oder einer zeitweisen Einschränkung in Sommern wie 2018 könnten die Anwohner leben. Für ein generelles Verbot haben sie keinerlei Verständnis.

Das sieht auch Bürgermeister Bernd Poloski so. Er hatte sich, als die ersten Anwohner die Schreiben vom WSA erhalten hatten, an das Amt gewandt, mit der Bitte, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die Sinnhaftigkeit erschließe sich ihm nicht. Erst auf erneute Nachfrage erhielt er im Dezember eine Antwort vom WSA, die der gleicht, die die Volksstimme auf Nachfrage erhalten hat. „Es gibt jede Menge Unmut bei den Bürgern. Doch das WSA handelt nach Gesetz. Ob die Verhältnismäßgkeit dabei gegeben ist, sei dahingestellt. Und auch, inwieweit hier das Gewohnheitsrecht greifen könnte.“

Vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg war unter anderem zu erfahren, dass das Verbot zur Wasserentnahme aus der Havel das Pumpen  betrifft. Das Wasserschöpfen etwa mit Eimern ist dagegen erlaubt. Zur Genehmigungspflicht heißt es, dass gemäß Bundeswasserstraßengesetz Benutzungen einer Bundeswasserstraße sowie die Errichtung, die Veränderung und der Betrieb von Anlagen in, über oder unter einer Bundeswasserstraße oder an ihrem Ufer einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung des WSA bedürfen. Neben der hoheitlichen Genehmigung nach dem Wasserstraßengesetz muss der Antragsteller für die Inanspruchnahme bundeseigener Flächen auch einen privatrechtlichen, entgeltpflichtigen Nutzungsvertag mit dem WSA Brandenburg abschließen. „Das Entnehmen von Wasser aus einer Bundeswasserstraße mittels Entnahmeschlauch und Pumpe ist also in jedem Fall genehmigungspflichtig. Nicht genehmigungspflichtig, weil es unter Gemeingebrauch fallen würde, wäre das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen oder das Tränken von Vieh."

Neben der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung seitens des WSA wären Wasserentnahmen aus der Havel zudem durch die zuständige untere Wasserbehörde gesondert nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt zu genehmigen. Dass nun die Wasserentnahme verboten und auch nicht neu erlaubt wird, liegt an der wasserwirtschaftlichen Situation in der Havelregion, die  nicht nur 2018 extrem angespannt war. Nicht mehr vorhandene Sümpfungswässer aus den ehemaligen Braunkohletagebauen der DDR-Zeit, die früher in die Spree eingeleitet wurden, fehlen dem Havelabfluss spürbar. Auch durch das zusätzliche Fluten von Tagebauen steht der Havel weniger Wasser zur Verfügung.

In den letzten Jahren gab es mehrfach langanhaltende Trockenzeiten in den Sommermonaten, die aufgrund niedriger Niederschlagsraten und einem hohen Verdunstungsgrad zu sehr geringen Abflüssen in der Havel geführt haben. Durch die Stauregulierung der Havel kann zwar der Wasserstand auch in regenarmen Zeiten mit erhöhtem Aufwand im Vergleich zu anderen freifließenden Flüssen wie Elbe, Rhein und Oder noch relativ lange gehalten werden, allerdings „steht" die Havel dann und fließt so gut wie nicht mehr. Dieser Zustand ist nicht nur für die Schifffahrt kritisch, sondern auch aus ökologischen Gründen – der Mindestabfluss kann nicht eingehalten werden – und widerspricht den Zielen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Aufmerksam macht das WSA darauf, dass bei geringen Wasserabflüssen der Havel künstlich und aufwendig aus anderen Einzugsgebieten (Elbe, Weser, Oder) zusätzliches Wasser in die Havel übergeleitet wird, um aus ökologischen und wasserwirtschaftlichen Gründen einen Mindestabfluss in der Havel aufrecht zu erhalten. So werden in den Sommermonaten zum Beispiel über den  Elbe-Havel-Kanal zirka 5,3 Kubikmeter pro Sekunde  bei Plaue künstlich der Havel zugegeben, welches teuer aus der Elbe oder aus der Weser gepumpt und übergeleitet werden muss.

Weiterhin besteht seit einigen Jahren die rechtliche Verpflichtung des Bundes, an Stauanlagen Fischaufstiegsanlagen zu bauen. Diese benötigen für ihre Funktionsfähigkeit ebenfalls eine gewisse Wassermenge, die ständig zur Verfügung stehen muss. So wurden in den vergangenen Jahren an den Staustufen Brandenburg und  Bahnitz Fischaufstiegsanlagen neu gebaut. An der Staustufe Rathenow wird im Bereich des neu zu bauenden Hinterarchenwehres demnächst eine neue große Fischaufstiegsanlage entstehen. Die Stadt Havelberg befindet sich im Bereich der Staustufe Quitzöbel. Hier soll es demnächst ein Planfeststellungsverfahren zur Rekonstruktion des Durchstichwehres Quitzöbel und dem Bau einer modernen Fischaufstiegsanlage geben. Auch hier wird zukünftig mehr Wasser benötigt.

Zur Zuständigkeit des WSA Brandenburg ist zu erfahren, dass es für 450 Kilometer Wasserstraßen von der Grenze der Stadt Berlin bis zur Mündung der Havel in die Elbe zuständig ist. „Es gilt also, ein sehr umfangreiches Gewässersystem mit vielen Seen und seenartigen Erweiterungen zu beaufsichtigen." Derzeit sind etwa 4500 Nutzungen Dritter, zu denen neben Wasserentnahmen Nutzungen jeglicher Art wie Steganlagen, Uferbefestigungen, Düker, Brücken und Landnutzungen zählen, bekannt. „Leider sind nicht alle tatsächlich vor Ort vorhandenen Nutzungen registriert und erfasst. Werden dem WSA ungenehmigte Nutzungen bekannt, so wird der Eigentümer ermittelt und aufgefordert, seine Anlage/Nutzung zu legalisieren beziehungsweise zurück zu bauen."

Dass die Anwohner der Weinbergstraße nicht darauf hingewiesen worden sind, dass ihre Anlagen genehmigungspflichtig sind, wird mit der Vielzahl der Gewässer und der Länge der zu betreuenden Wasserstraßen begründet. Das sei personell nicht möglich. „Das Kontrollieren von Nutzungen erfolgt in der Regel anlassbezogen und ist aus den dargelegten Gründen aktuell in den Fokus gerückt." Den Überblick, wie viele Wasserentnahmen es aktuell  gibt, haben die Wasserbehörden, von denen von Potsdam bis Havelberg fünf für den Bereich des WSA zuständig sind.

Das Amt verweist darauf, dass der Bedarf zum Bewässern etwa von Grundstücken besteht, wenn es trocken und warm ist oder längere Zeit nicht geregnet hat. „Genau dann ist aber der Abfluss in der  Havel entsprechend gering. Die einzelne kleine Wasser­entnahme zur Bewässerung eines privaten Grundstücks mag vergleichsweise gering erscheinen, aber die Vielzahl der Wasserentnahmen entlang der Havel über Potsdam, Brandenburg, Werder, Rathenow summieren sich beträchtlich auf, zumal es bereits genehmigte Altnutzungen für Wasserentnahmen u.a. für Industriestandorte gibt, die Bestandschutz haben." Das Tränken von Viehbeständen als Gemeingebrauch ist derzeit genehmigungsfrei möglich. Für die Landwirtschaft bereits genehmigte Wasserentnahmen genießen Bestandsschutz. „Neue Genehmigungen werden nicht erteilt beziehungsweise einem Erhöhen von Wassermengen wird nicht zugestimmt. Derzeit liegen diesbezüglich keine Anträge vor."

Seit zirka drei Jahren werden aufgrund der teilweise prekären wasserwirtschaftlichen Situation der Havel insbesondere in den Sommermonaten keine neuen und zusätzlichen Wasserentnahmen mehr genehmigt und es wurden Kontrollen hinsichtlich ungenehmigter Entnahmen veranlasst. Aus diesem Grund wurde im letzten Jahr auch eine geplante Erhöhung der aus der Havelbucht in Potsdam entnommenen Wassermenge für die Bewässerung der Gärten der Parkanlage Sanssouci über die bislang genehmigte Menge hinaus seitens des WSA Brandenburg abgelehnt.

Das Amt gibt zu bedenken, dass andere Kleingartenbesitzer  Wasser für die Bewässerung selbst generieren müssen. „Es besteht kein Anspruch oder Privileg von Eigentümern, deren Grundstücke an einem Gewässer liegen, zur Bewässerung Wasser mittels Saugleitung und Pumpe aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, welches dann nicht mehr dem natürlichen Abfluss zur Verfügung steht." Vereinzelt vorhandene Genehmigungen für Anwohner der Weinbergstraße auch aus DDR-Zeit genießen Bestandsschutz. Aber: „Sollte sich die Wassermangelsituation in den nächsten Jahren weiter verschärfen, wäre juristisch ein Widerruf der vorhandenen Genehmigung zu prüfen."