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Hospitalbreite Platz für bis zu neun Eigenheime

Der Stadtrat Arneburg will die Auslegung des Entwurfs zum B-Plan "Hospitalbreite II" beschließen. Schon im Herbst 2019 könnte gebuddelt werden.

Von Ingo Gutsche 16.07.2019, 20:00

Arneburg l Während der konstituierenden Sitzung des Arneburger Stadtrates am Dienstag, 23. Juli, wollen die Kommunalpolitiker auch die Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Hospitalbreite II“ beschließen. Das Projekt liegt dem Rat um Bürgermeister Lothar Riedinger am Herzen, damit junge Leute wieder die Möglichkeit haben, an der Elbe ihr Häuschen zu bauen.

Der Bürgermeister geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass es im Abwägungsprozess „nicht mehr viele Probleme gibt“. Bei den Mitgliedern des Bauausschusses der Stadt fand der Entwurf kaum Kritikpunkte, so dass er dort beschlossen wurde. Gibt der Stadtrat am kommenden Dienstag grünes Licht, könnte er ausgelegt werden. Wenn es nach Plan läuft, könnten bereits im Herbst vorbereitende Maßnahmen auf dem in Richtung Dalchau gelegenen Areal stattfinden. Bauaktivitäten würden sich dann im nächsten Jahr dort anschließen. Die „Hospitalbreite II“ bietet auf 5400 Quadratmetern Platz für acht, neun Eigenheime. Die öffentliche Auslage soll vom 9. September bis zum 9. Oktober im Verwaltungsamt Goldbeck und im Rathaus Arneburg erfolgen.

Die Kommune ist noch auf der Suche nach einem Investor. Wenn diese erfolglos bleibt, gibt es indes noch Alternativen. Die in diesem Gebiet neu zu bauende Straße führt von der Dalchauer Straße rechter Hand fast bis zum Friedhof. Die Situation mit einem Mangel an verfügbaren Wohnbauflächen soll mit der von der Kommune ausgewählten Fläche verbessert werden. Diese befindet sich in der Nähe der Straße Hospitalbreite und heißt auch deswegen Hospitalbreite II.

Die konstituierende Sitzung beginnt am Dienstag um 19 Uhr im Rathaussaal. In dieser Zusammenkunft, in der natürlich auch Einwohner willkommen sind, werden die Anwesenden auch mit der neuen Gechäftsordnung und der neuen Hauptsatzung konfrontiert. Zudem sind die Mitglieder für den Hauptausschuss, für den Bauausschuss, für den Finanzausschuss und den Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturausschuss zu benennen und festzulegen.