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Pflanzengift Einsatz von Glyphosat in Oebisfelde

Das Breitbandherbizid Glyphosat soll auf Anweisung der Verwaltung ohne Genehmigung im Stadtbereich von Oebisfelde ausgebracht worden sein.

Von Harald Schulz 12.04.2016, 03:00

Oebisfelde l Dieser Vorwurf der Oebisfelder Ortsbürgermeisterin Bogumila Jacksch von der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) wiegt schwer. Und die Stadträtin sattelt gegen die Bürgermeisterin und Verwaltungschefin der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen, Silke Wolf (Die Linke), noch odendrauf. Sie bezichtigt sie wider besseren Wissens gegenüber politischen Mandatsträgern die Unwahrheit über den Einsatz des Herbizids auf städtischem Grund und Boden gesagt zu haben. Jacksch bezweifelt mittlerweile auch, dass die Aussage der Verwaltungschefin der Wahrheit entspricht, dass auf Arealen von städtischen Schulgrundstücken und Kinderbetreuungseinrichtungen das Verkrauten von Flächen eben nicht mit glyphosathaltigen Mitteln vorgenommen worden sei.

Nachdem Jacksch von einem Informanten erfahren habe, dass eine entsprechende Genehmigung vom Landwirtschafts- und Umweltministerium Sachsen-Anhalt einzuholen sei, bevor ein Glyphosateinsatz „auf Nichtkulturflächen“ erfolgen kann, hat sie selbst nachgeforscht.

Sie habe sich dabei gewundert, dass jeweils 20 Liter des Herbizids im April 2014 für die Wirtschaftshöfe Oebisfelde und Weferlingen gekauft wurden, jedoch Genehmigungen nur zum Einsatz des Mittels für die Aschenbahnen der Sportplätze Oebisfelde und Rätzlingen erteilt worden seien. Auf ihre Anfrage bei einem der drei Wirtschaftshöfe sei Jacksch bestätigt worden, dass Glyphosat das einzige Mittel sei, das von den Mitarbeitern gegen Verkrauten auf städtischen Grund und Boden eingesetzt werde. Und Jacksch erfuhr zudem, dass für diese insgesamt 40 Liter nun erneut eine nicht genannte Menge an Glyphosat bestellt werden müsse. „Das lässt ja wohl eindeutig den Schluss zu, dass das extrem wirkende Mittel kontinuierlich ausgebracht wird“, schlussfolgerte Jacksch. Nach ihren Informationen solle Glyhosphat zumindest auf dem großen Hof der Oebisfelder Burg und auf Gehsteigen am Rathaus gegen Unkrautausbreitung eingesetzt worden sein.

Das Herbizid Glyphosat wird äußerst kontrovers in der Öffentlichkeit und auch in Expertenkreisen diskutiert. Der als krebserregend oder zumindest begünstigend krebserregende Wirkstoff ist grundsätzlich freiverkäuflich. Allerdings bestehen für den Einsatz für Personen, in der Landwirtschaft und eben auch für Kommunen strikte Anwendungsvorgaben und Schutzmaßnahmen gegenüber der Umwelt.

Die alleinige Zuständigkeit, um eine Genehmigung für den gezielten Einsatz von Glyphosat innerhalb der Stadt und in den Ortslagen der Einheitsgemeinde zu erhalten, obliegt dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt.

Wie dessen Pressesprecherin Jeanette Tandel auf Anfrage der Volksstimme informierte, handelt es sich bei Glyphosat um einen Wirkstoff, der in Deutschland derzeit in zahlreichen zugelassenen Mitteln enthalten ist. Es dürfen Pflanzenschutzmittel aber lediglich nur auf Freiflächen angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Das Ausbringen auf allen anderen Flächen im öffentlichen und privaten Bereich wie Wegen, Hofflächen, Stellplätzen, Garageneinfahrten und anderem Nichtkulturland ist hingegen untersagt und wird ordnungsrechtlich verfolgt“, so die Ministeriumssprecherin. Sehr wohl bestätigte sie die beiden Genehmigungen für die Sportplätze Oebisfelde und Rätzlingen in den Jahren 2014 und 2015. Die Genehmigen bleiben jeweils zum Ablauf des Folgejahres gültig.

Ausnahmen sind strikt genehmigungspflichtig. Ein Risiko, dass die unsachgemäße Anwendung zu einer Gefährdung von Mensch, Tier oder der Umwelt führt, ist in jedem Fall auszuschließen, mahnt Tandel. Daher ist vor jeder Genehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf derartigen Flächen eine Prüfung durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst erforderlich. Die hierfür zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in Bernburg.

Bürgermeisterin und Verwaltungschefin Wolf räumt auf Anfrage der Volksstimme die Käufe von Glyphosat im Jahre 2014 ein, begründet dies allerdings mit den Einsätzen auf den Aschebahnen der beiden Sportplätze. Sie habe lediglich auf Grund einer Nachfrage von Stadtratsmitgliedern zum Glyphosateinsatz am Beispiel Marktplatz ein fiktives Rechenbeispiel für die Mandatsträger gegeben. Vielleicht war es kein glückliches Beispiel, weil scheinbar Fehlinterpretationen vorgenommen worden sind, so Wolf.

In dem Sitzungsprotokoll des Bau- und Vergabeausschusses vom 16. Februar 2016 ist zu lesen, dass die Verwaltungschefin in Bezug auf den Wegfall von Glyphosat für die Nutzung von Landwirten auf städtischem Pachtland Nachteile befürchtete. Und auch, dass mit einem erheblichen Mehraufwand für die Mitarbeiter des Wirtschaftshofes und der Hausmeister zu rechnen wäre. Glyphosat wird nicht in Schulen und Kindergärten verwendet, so damals Silke Wolf.