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Beißattacke auf ein Kind Gefährliche Hunde in Kusey haben keine Papiere und waren nicht angemeldet

Die Kuseyer Listenhunde, von denen ein Stoffordshir-Mix am Donnerstag ein Kind schwer verletzt hatte, wurden offenbar illegal gehalten.

Von Henning Lehmann 04.09.2024, 06:00
Diese  Pitbull-Mixhündin  hat  den Wesenstest bestanden, auch die Kuseyer Listenhunde sollen auf ihr Sozialverhalten geprüft werden.
Diese Pitbull-Mixhündin hat den Wesenstest bestanden, auch die Kuseyer Listenhunde sollen auf ihr Sozialverhalten geprüft werden. Symbolfoto: dpa

Kusey. - Der Angriff eines Hundes auf ein neunjähriges Mädchen in Kusey wirft einige Fragen auf. Klötzes Bürgermeister Alexander Kleine informiert nach Volksstimme-Nachfrage über den aktuellen Stand in dem Vorfall.

So seien die Tiere weder in der Einheitsgemeinde Klötze noch im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt angemeldet gewesen. Dementsprechend sei auch keine Hundesteuer gezahlt worden.

Nach der Beißattacke hatte das Klötzer Ordnungsamt nicht nur die freilaufenden Tiere, sondern alle Hunde der Halter beschlagnahmt. Dies bestätigte Kleine. Alle vier Hunde seien in Zusammenarbeit mit der Polizei sichergestellt worden, da es sich nach ersten Erkenntnissen um sogenannte Vermutungshunde handele – das bedeutet, dass die Tiere ziemlich sicher zu den vom Land als gefährlich eingestuften Hunderassen oder deren Kreuzungen gehören. Zudem hätten notwendige Dokumente nicht vorgelegt werden können.

Die Tiere sind aktuell im Tierheim untergebracht. Dort werden sie versorgt. Sie müssten nun einem Wesenstest unterzogen werden. Dabei werde „die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten nachgewiesen“ heißt es aus dem Rathaus. Der Test werde von einer anerkannt sachverständigen Person oder Einrichtung vorgenommen.

Dieser Wesenstest wird von der Stadt Klötze angeordnet. Die Einschätzung, ob es sich um gefährliche Rassen oder deren Kreuzungen nach dem Landesrecht handelt, wird durch den Phänotyp (Erscheinungsbild) bestimmt und ebenfalls durch eine sachverständige Person bestätigt, ergänzte er.

Einschläferung im Gespräch

Wie es mit den beschlagnahmten Hunden weitergeht, ist offen. Wie groß die Chance ist, dass die Halter die Tiere oder einige davon wiederbekommen, sei zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar, so Kleine, da es sich um ein laufendes Prüfverfahren handele. Ein vom Halter zu absolvierender Sachkundenachweis werde lediglich verlangt, wenn ein Tier im Einzelfall als gefährlich eingestuft wurde. Zum Beispiel nach einem Beißvorfall.

Im Raum steht auch die Möglichkeit, dass einer oder mehrere Hunde eingeschläfert werden müssen. Im Vorfeld seien allerdings „alle zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um eine Euthanasie (Einschläferung) überhaupt in Betracht zu ziehen. Die Tötung eines Tieres sei grundsätzlich an hohe Kriterien gekoppelt und immer das letzte Mittel.

Die Kosten für Unterbringung, Futter, tierärztliche Versorgung und Begutachtung werden vorerst von der Stadt Klötze übernommen. Diese werden allerdings später den Haltern in Rechnung gestellt.