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Streitpunkt Klötzer Jagdhunde bleiben ohne Nachweis nicht von der Steuer befreit

Die neue Hundesteuersatzung ist durch den Klötzer Stadtrat verabschiedet. Anders als ursprünglich geplant, müssen Halter von Jagdhunden für eine Steuerbefreiung doch keinen jährlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre Tiere für die Jagd einsetzen. Dieser Passus wurde gestrichen.

Von Tobias Roitsch 06.10.2021, 05:00
Nachweise, dass Hunde für die Jagd eingesetzt werden, müssen Halter in der Stadt Klötze in Zukunft nur einmal vorlegen.
Nachweise, dass Hunde für die Jagd eingesetzt werden, müssen Halter in der Stadt Klötze in Zukunft nur einmal vorlegen. Foto: Tobias Roitsch

Klötze - Tiefer in die Tasche greifen müssen Hundehalter in der Einheitsgemeinde Stadt Klötze ab dem 1. Januar 2022. Dann tritt die neue Hundesteuer-Satzung in Kraft, die die Mitglieder des Klötzer Stadtrates während ihrer jüngsten Sitzung bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen haben. Vorgesehen sind unter anderem höhere Steuersätze als bisher. Mussten beispielsweise Halter für das erste Tier bislang 42 Euro im Jahr bezahlen, sind es gemäß neuer Satzung nun 50 Euro.