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Vorstoß Mehr Einfluss für Ortschaftsräte

Die Ex-Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen, Silke Wolf, möchte Ortschaftsräte stärken.

Von Harald Schulz 20.04.2017, 03:00

Oebisfelde l Die Möglichkeit, solch einen Vorstoß zu unternehmen, besteht bereits seit Einführung des Kommunalverfassungsgesetzes für Sachsen-Anhalt. Nur aufgegriffen wurde die Möglichkeit nie, heißt es von der Breitenroderin, die als Linken-Mitglied im Kreistag Börde noch kommunalpolitisch aktiv ist. In der Öffentlichkeit wird immer wieder von den Kommunalpolitikern gefordert, den Ortschaftsräten wieder mehr Kompetenzen, mehr Selbstverwaltungsrechte und Selbstständigkeit bei Entscheidungsprozessen innerhalb der kleinsten gemeindlichen Strukturen zu verleihen. Das Ortschaftsrecht ebnet dafür den Weg, erläutert Wolf ihre Motivation, solche Willensbekundungen in der Einheitsgemeinde in die Tat umzusetzen. Sie kann sich vorstellen, dass nicht nur in einem Ortschaftsrat Oebisfelde über das Wohl der Stadt mit den Ortsteilen, sondern dann separat in Bergfriede, Breitenrode, Buchhorst, Gehrendorf, Lockstedt, Niendorf, Wassensdorf und Weddendorf die Geschicke der Dörfern selbst bestimmt werden.

Und so kann das Vorhaben gelingen: Es besteht nach dem Paragrafen 87 Kommunalverfassung die Möglichkeit, zum Ende einer Wahlperiode des Stadtrates die Ortschaftsregelung aufzuheben oder zu ändern, was im Wahljahr 2019 möglich wäre, erklärt Wolf. Die Ortsteile von Oebisfelde sind bis Ende 1993 eigenständige Gemeinden gewesen. Sie sind in ihrer Größe vergleichbar mit den Ortschaften in der Einheitsgemeinde wie beispielsweise Kathendorf, Bösdorf, Hörsingen oder Schwanefeld. Ob die Einführung eigener Ortschaftsvertretungen möglich ist, wurde bereits im Jahre 2010 mit der Gebietsreform geprüft. Damals war es gesetzlich nur möglich, die bestehenden Gemeinden einzubringen. Wie die Breitenroderin argumentiert, bestände nunmehr die Möglichkeit, dies zu ändern. Voraussetzung dazu wäre, dass der Ortschaftsrat Oebisfelde diesem Verwaltungsakt mehrheitlich zustimmen würde und der Stadtrat ebenfalls den Beschluss fasst, wieder das Ortschaftsrecht in den Ortsteilen der Stadt Oebisfelde einzuführen. Das würde aber bedeuten, dass auch die Hauptsatzung der Kommune geändert werden müsste – ein Kraftakt. Mit solch einem Mehrheitsbeschluss ist aber in der nächsten Wahlperiode der Weg frei, wieder eigene Ortsvertretungen zu wählen.

Nach den Wolf-Erläuterungen entstünden wesentliche Vorteile bei den Anhörungs- und Antragsrechten. Bei der Planung und Durchführung von Investitionsmaßnahmen können sich Ortschaftsräte zudem mit ihrem Stimmrecht einbringen. Bei Entscheidungen hinsichtlich der Infrastruktur besteht Mitspracherecht. Ebenso wiegt diese Stimme entscheidend, wenn über Bauplätze, Flächennutzungsplanänderungen, Haushaltsplanungen, Gestaltung öffentlicher Flächen, der Friedhöfe oder Gelder für Kultur und Senioren entschieden werden muss. Stets wäre die Vorbereitung für Folgebeschlüsse durch die Ortschaftsräte zwingend, meint Wolf.

Dies setzt für sie eine breite Unterstützung des Anliegens in den Ortsteilen und der Stadt Oebisfelde voraus. Auch müssen Einwohner bereit sein, die Lenkungsfäden in die Hand zu nehmen und sich langfristig zu engagieren.

Wolf möchte Kräfte bündeln und hat als Ziel, 600 Unterschriften für das Vorhaben zu gewinnen. Das wäre die Mindestanzahl für einen Bürger-antrag.

Weitere Informationen zum Vorhaben bei Silke Wolf, Telefon 039002/402 47