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16. Januar Gesundheitsamt lehnt Demos in Magdeburg ab

Demonstrationen zum Tag der Zerstörung in Magdeburg sollen 2021 auf stationäre Kundgebungen mit Abstand und Maske beschränkt werden.

Von Katja Tessnow 12.01.2021, 00:01

Magdeburg l Von 19 auf 26 ist bis Montag (11. Januar 2021) die Zahl der für den 16. Januar in Magdeburg angemeldeten Demonstrationen angestiegen. Ob sie in Zeiten der Pandemie zulässig sind, entscheidet die Polizei als Versammlungsbehörde, abschließend womöglich das Gericht. Das Gesundheitsamt lehnt Märsche durch die Stadt ab.

An der 100 hält Dr. Eike Hennig nicht fest. Diese Zahl brachte der Chef des Magdeburger Gesundheitsamtes in der vergangenen Woche auf einer Pressekonferenz ins Gespräch – als maximale Teilnehmerzahl für unter Coronabedingungen ausgerichtete Versammlungen und Demonstrationen. „Nun bin ich kein Jurist“, schränkt Hennig am Montag auf Nachfrage ein, inzwischen – offenbar nach Beratung – geläutert. „Natürlich könnte man fragen, warum nicht 98 oder 101? Wir werden also genauer und ortsbezogen begründen, was aus unserer Sicht – die bezieht sich ausschließlich auf den Infektionsschutz – vertretbar ist und was nicht.

„Ich will zu dieser Zeit keine Aufzüge“, gibt Hennig das Ergebnis neuer Überlegungen zu Protokoll und meint: „Wenn sich auf dem Domplatz Menschen stationär und bei Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht treffen, dann können es vielleicht 300 sein. Vor Mc Donald’s ginge das in der Größenordnung nicht – zu wenig Platz.“

Die neue Landesverordnung zum Infektionsschutz ließe rein theoretisch die Untersagung von Versammlungen (im Freien und in Räumen) mit mehr als zehn Personen zu. Praktisch ist die Durchsetzbarkeit dieser harten Regel entgegen dem Recht auf Versammlungsfreiheit im Einzelfall schwierig, wo – zum Beispiel bei auf weiten Abstand und mit geringer Teilnehmerzahl abgehaltenen Mahnwachen – erhöhte Infektionsgefahr schwer begründbar ist.

Rein formal muss, wer eine Demonstration plant, diese bei der Polizei als Versammlungsbehörde inklusive erwarteter Teilnehmerzahl anmelden. Aktuell – in Zeiten der Pandemie – holt die Polizei zu jeder angemeldeten Versammlung eine Einschätzung der Gesundheitsbehörde ein. Die Polizei kann ihr folgen, muss aber nicht. Verbietet die Polizei eine Versammlung, etwa mit Verweis auf eine Gefahrenlage, bleibt Anmeldern noch der Weg vor Gericht.

Die Polizei informiert über inzwischen 26 Anmeldungen für Versammlungen rund um den Tag der Zerstörung Magdeburgs am 16. Januar, darunter Kleinaktionen mit zehn Teilnehmern und Demonstrationen mit bis zu 2000. Entscheidungen zu Verboten oder Auflagen seien noch nicht getroffen, so ein Polizeisprecher. Nach derzeitiger Bewertung könnten aber alle Versammlungen stattfinden. Daneben folgt die Polizei dem Rat des Gesundheitsamtes: Als Aufzüge angemeldete Demonstrationen würden voraussichtlich nur als stationäre Kundgebung genehmigt werden können.