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Danzstraße Planreife reicht für Baumfällung

Wieso durften die Bergulme und die Platane am Magdeburger Domplatz ohne genehmigten Bebauungsplan für das Areal gefällt werden?

Von Christina Bendigs 10.03.2016, 00:01

Magdeburg l Über Monate hatten sich Mitglieder der Domgemeinde und Baumfreunde für den Erhalt der Platane und der Ulme an der Danzstraße eingesetzt. Ohne Erfolg. Im Februar sind die Bäume gefällt worden. Ein offener Brief des Dompredigers Giselher Quast auf dem Facebook-Profil für die „hölzernen Zeitzeugen“ hatte großen Zuspruch erhalten – der Beitrag ist mehr als 200 Mal geteilt worden. Für die Stadtratspartei Bündnis 90/Die Grünen stellt sich nun die Frage, ob die Bäume überhaupt schon hätten gefällt werden dürfen, obwohl kein genehmigter B-Plan vorliegt. Die Antwort aus der Stadtverwaltung ist eindeutig: Ja.

Das Umweltamt hatte die Fällung der Bäume, die 1987 schon einmal knapp der Kettensäge entgangen waren, genehmigt. „Die Voraussetzungen zur Beseitigung dieser Bäume regelt die Baumschutzsatzung“, erläutert die Pressesprecherin der Stadtverwaltung, Kerstin Kinszorra, auf Nachfrage. Nach dieser Satzung sei eine Genehmigung zu erteilen, wenn „eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann“.

Die nach baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sei in diesem Fall im Bebauungsplanverfahren durch den Stadtrat geschaffen worden, indem entsprechende Baufelder ausgewiesen worden seien, berichtet Kinszorra weiter. Auch wenn der B-Plan noch nicht als Satzung vorliege, bestehe ab einer bestimmten Stufe im Verfahren die sogenannte Planreife. „Wenn diese vorliegt, können Baugenehmigungen und dazugehörige Baumfällgenehmigungen erteilt werden“, erläutert sie. Das Baugesetzbuch nenne dies „Vorhaben während der Planaufstellung“ und treffe dazu Regelungen.

Die Genehmigung einer Fällung könne auch unabhängig von einem genehmigten B-Plan erteilt werden. Weitere Ausnahmen regelt die Baumschutzsatzung. Danach dürften Bäume gefällt werden, wenn sie eine Gefahr für Leib und Leben oder bedeutende Sachwerte darstellen oder die Bäume krank sind und ihr Erhalt daher zwecklos ist.

Der Bebauungsplan für den Bereich an der Danzstraße trägt die Bezeichnung Nr. 241-1 „Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße“. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Jahr 2013 gefasst. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr setzte sich mit dem Vorentwurf erstmals im Mai 2014 auseinander. Die aus der frühzeitigen Betroffenenbeteiligung hervorgegangenen Hinweise wurden in einer Zwischenabwägung behandelt. Mit der Bestätigung der Abwägung und dem anschließenden Beschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes habe sich der Stadtrat mehrheitlich zur Lage der zukünftigen Baufelder im Bereich der Ulme und der Platane positioniert. Damit sei seitens der Gemeinde die städtebauliche Zielstellung der Bebauung festgelegt worden.

Nach dem Entwurfsbeschluss folgten eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und eine erneute Betroffenenbeteiligung. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung seien bezüglich des Erhalts der beiden Einzelbäume vier Stellungnahmen eingegangen. Diese enthielten jedoch keine neuen Erkenntnisse und Sachverhalte, so dass der Beschluss zur Zwischenabwägung seinen Bestand behält. Somit ist anzunehmen, dass der Bebauungsplan bezogen auf die Lage der Baufelder in der vorliegenden Form im Mai 2016 beschlossen wird – damit ist die Planreife erreicht. Diese Feststellung bildete die Grundlage für die Fällgenehmigung der unteren Naturschutzbehörde bezogen auf die beiden Einzelbäume.