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Verkehr Abfuhr für mehr Tempo 30 und Zebrastreifen in der Magdeburger Innenstadt

Die Stadtverwaltung lehnt eine weitere Verkehrsberuhigung in der südlichen Altstadt ab.

12.08.2021, 10:12
Der Magdeburger Stadtrat hat auf Antrag von Grüne/future! mehr Verkehrsberuhigung durch Tempo 30 und Fußgängerüberwege für den südlichen Breiten Weg in der Innenstadt beschlossen. Die
Der Magdeburger Stadtrat hat auf Antrag von Grüne/future! mehr Verkehrsberuhigung durch Tempo 30 und Fußgängerüberwege für den südlichen Breiten Weg in der Innenstadt beschlossen. Die Foto: Stefan Harter

Im Mai 2021 hat der Stadtrat auf Antrag der Fraktion Grüne/future! einen Sieben-Punkte-Katalog für mehr Aufenthaltsqualität im südlichen Stadtzentrum beschlossen. Tempo-30-Gebote und Zebrastreifen im Breiten Weg sind Bestandteil. Die Verwaltung informiert jetzt sinngemäß: Das ist nicht machbar.

Das Prozedere hat Tradition. Wieder und wieder beantragen Ratsfraktionen – hier vor Schulen, da an Kitas, dort zum Schutz von Anwohnern und jetzt für mehr Wandelfreude zwischen Dom- und Hasselbachplatz – den motorisierten Verkehr mit Tempo-Beschränkungen oder Bodenschwellen auf die Bremse zu zwingen und Fußgängern Vorrang einzuräumen. Wieder und wieder argumentiert die Stadtverwaltung, dass Höheres Straßenverkehrsrecht solche Einschränkungen nur an nachgewiesenen Konfliktstellen mit erhöhtem Unfallaufkommen erlaubt, dass qua Recht und Gesetz also erst etwas passieren muss. Genau so tut es nun auch der im Amt noch junge neue Baubeigeordnete Jörg Rehbaum (SPD) im Fall des Ratsbeschlusses vom Mai.

Keine erhöhte Gefahrenlage

„Im betreffenden Abschnitt des Breiten Weges sind weder eine erhöhte Gefahrenlage noch besondere örtliche Verhältnisse festzustellen“, schreibt Rehbaum bezogen auf den Breiten-Weg-Abschnitt zwischen Danz- und Keplerstraße. Es gebe auch keine erhöhten Unfallzahlen, ergo: „Für die Anordnung einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts liegen keine straßenverkehrsrechtlichen Gründe vor.“

Für den genannten Abschnitt hatte der Rat Tempo 30 beschlossen, für alle Straßenbahnhaltestellen am Breiten Weg Zebrastreifen und weiter einen Fußgängerüberweg auf Höhe des Dommuseums. Wie das Tempo-30-Gebot lehnt die Verwaltung auch die Umsetzung sämtlicher anderer Aufträge aus der Ratsversammlung ab – aus den zitierten Gründen. Es lägen keine Tatbestände vor, die verkehrsrechtlich oder fachlich die Einrichtung von Überwegen im teils schon als Tempo-30-Zone ausgewiesenen Bereich begründen könnten, so Rehbaum.

Grüne/future! hatten sich in ihrem von einer Ratsmehrheit getragenen Antrag auf den sogenannten „Rahmenplan Innenstadt“ bezogen, der eben solche Maßnahmen zur Erhöhung der Lebensqualität im Bereich der südlichen Altstadt vorsieht. Mit deren Umsetzung solle nicht länger gewartet werden, so die Fraktion. Muss aber, argumentiert Rehbaum, wiederum das Straßenverkehrsrecht im Anschlag. Zwar könnten Städte und Gemeinden im Zuge gemeindlicher Konzepte zur geordneten städtebaulichen Entwicklung tatsächlich besondere Zonen mit generell beschränkter Geschwindigkeit ausweisen, allerdings urteilt Rehbaum: „Vorausgesetzt der Rahmenplan Innenstadt ist ein solches Konzept, bleibt festzustellen, dass es noch nicht beschlossen ist.“ Maßnahmen, die sich mit diesem Konzept – also dem erwähnten Rahmenplan – begründen, könnten nicht vorweggenommen werden. Die Verwaltung lehnt die Umsetzung des Ratsbeschlusses ab.