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Gestern im Verwaltungsgericht: Weiße Flotte gegen Bundesrepublik / Verein nach Urteil schwer enttäuscht "Abgebürstet": Gericht weist Klage für Öffnung des Schiffshebewerks ab

Von Karl-Heinz Kaiser 08.07.2011, 04:32

Weiße Flotte gegen Bundesrepublik Deutschland: In dem spektakulären Prozess um die Wiedereröffnung des Schiffshebewerks hat das Verwaltungsgericht gestern das Urteil gefällt: Der 2006 vom Bund wegen angeblicher Unwirtschaftlichkeit geschlossene Schiffsfahrstuhl muss nicht weiterbetrieben werden. Die Klage der Weißen Flotte und der Wassersportler wurde zurückgewiesen. Revisionsmöglichkeit wurde eingeräumt.

Altstadt/Rothensee. Für Reiner Riegg, Chef des Fördervereins Technische Denkmale, ist der Gerichtsbeschluss "ein niederschmetterndes Urteil". Er sei empört, dass nach so vielen Jahren Wartezeit ein Anliegen, hinter dem auch 56000 Bürgerunterschriften stehen, regelrecht abgebürstet werde.

Die Anwältin der Weißen Flotte habe eine glänzende Argumentation hingelegt. Riegg spielte auf den zahlenmäßig vorgetragenen Nachweis der größeren Energieeffizienz des Hebewerks gegenüber der Schleuse an. Das hebe die Argumente der Unwirtschaftlichkeit, die der Bund zur Schließung anführte, praktisch auf.

Über 60 Magdeburger als Prozessbeobachter

Das Verwaltungsgericht sah die Sache offenbar dann doch aus anderer Position. Der Urteilsspruch gegen die Weiße Flotte und damit gegen das Schiffshebewerk war am Nachmittag gegen 15 Uhr außerhalb der breiten Öffentlichkeit verkündet worden. Zur Verhandlung jedoch - Beginn mit Verzögerung 11.30 Uhr, Ende gegen 12.30 Uhr - waren über 60 Magdeburger erschienen. Es handelte sich nahezu ausnahmslos um Fans des Schiffshebewerks. Viele davon hatten zuvor auf dem Breiten Weg für die Wiedereröffnung demonstriert. Auf orangefarbenen Westen war "Macht das Schiffshebewerk auf" aufgedruckt.

Die Kläger (Weiße Flotte sowie Wassersportler) wurden von Peter Fechner, Geschäftsführer der Flotte sowie durch dessen Anwältin, Wiebke Richmann, vertreten. Die Gegenpartei, Bundesrepublik Deutschland, hatte unter anderem die Juristin Christiane Mende von der WSD Ost aufgeboten.

Das Recht auf Weiterbetrieb des Technischen Denkmals für die touristische Schifffahrt leitete die Weiße-Flotte-Anwältin u. a. von der Tatsache ab, dass dies im Planfeststellungsverfahren zum Bau der Schleuse Rothensee schwarz auf weiß festgeschrieben sei. Das habe die beteiligte Öffentlichkeit beeinflusst. Eine Schließung hätte deshalb gleichfalls ein Planfeststellungsverfahren erfordert, erklärte Wiebke Richmann.

Weiße-Flotte-Chef: Berufung wird geprüft

Ihre weiteren Argumente: Jeder habe das Recht, Bundeswasserstraßen zu nutzen. Dies werde mit der Schließung des Hebewerks eingeschränkt.

Christiane Mende von der Gegenseite konterte: Der Planfeststellungsbeschluss sei damals zur Schleuse, nicht zum Hebewerk gefasst.

Die Passage im Text zum Weiterbetrieb sei sinngemäß die Beschreibung einer Möglichkeit. Das sei überdies in den 1990er Jahren gewesen, musste aber korrigiert werden. Die wirtschaftliche Lage lasse einen Parallelbetrieb beider Wasserbauanlagen nicht zu, stellte sie die Auffassung der Bundesschifffahrtsverwaltung dar.

Die Weiße Flotte hatte geklagt, weil ihr durch den Wegfall der touristischen Attraktion wirtschaftliche Verluste entstehen. Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge, die das Hebewerk nutzten, dürfen die Schleuse nicht passieren.

Peter Fechner zeigte sich enttäuscht. "Wir werden die Begründung juristisch prüfen lassen", sagte er in seiner ersten Stellungnahme gestern Abend. Danach würde man entscheiden, ob eine Berufung eingelegt werde, sagte er.