1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Spielen verboten - so wird kontrolliert

EIL

Corona-KriseSpielen verboten - so wird kontrolliert

Corona-Krise in Magdeburg: Polizei und Ordnungsamt kontrollieren, ob sich alle Bürger an die Verordnung halten - auch auf Spielplätzen.

Von Anja Guse 18.03.2020, 18:26

Magdeburg l In gut zwei Metern Höhe prangt der ausgedruckte Zettel auf einem Schild, der das bunte Treiben auf dem Spielplatz in Magdeburg-Neustadt regeln soll. Oder besser gesagt: das trostlose Treiben. Denn das Spielen ist hier - wie auf allen 124 kommunalen Plätzen - seit Mittwoch offiziell verboten. Grund ist die Verordnung zur Eindämmug des Coronavirus.

Das gilt auch schon auf vielen Spielplätzen von Vermietern. So hängt beispielsweise am Spielplatz in der Röntgenstraße in Magdeburg-Stadtfeld von der Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaft von 1893 ebenfalls ein Hinweis: "Der Spielplatz bleibt bis voraussichtlich 13.04.2020 geschlossen." Vorteil: Dieser Platz ist umzäunt. Damit wirklich niemand hier spielen kann, wurde einfach der Riegel vorgeschoben.

Das ist bei den kommunalen Spielplätzen aber nicht möglich. Damit hier dennoch niemand tobt  - schon gar nicht in Gruppen - werden Polizei und Ordnungsamt Kontrollen durchführen. Am Mittwoch habe man sich über das genaue Vorgehen abgestimmt, erklärte Rathaus-Sprecherin Kerstin Kinszorra auf Nachfrage der Volksstimme. Das Ordnungsamt werde bis 22 Uhr unterwegs sein.

Wie viele Kräfte in den nächsten Tagen die Einhaltung der Verordnung in Magdeburg kontrollieren werden, ist nicht klar. "Das kann täglich anders sein, da auch die Krankheitswelle vor Behörden keinen Halt macht", so Kinszorra.

Kontrolliert wird flächendeckend in der gesamten Stadt. Die Beamten des Ordnungsamtes sind dabei in ihrer üblichen Uniform unterwegs und daran erkennbar.

Kontrolliert wird jedoch nicht nur das Spielplatzverbot, sondern auch, ob die anderen Verordnungen eingehalten werden. Das betrifft beispielsweise auch Gaststätten, in denen zwischen den Tischen jetzt ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden muss.

Strafen bei Missachtung der Verordnung richten sich nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier ist geregelt, welche Buß- und Strafgelder verhängt werden können. Demnach sind auch Freiheitsstrafen möglich.

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hält gemeinsame Kontrolle für zielführend und hatte deshalb die Polizeibehörden des Landes gebeten, sich mit den Kommunen abzustimmen.

Alle aktuellen Entwicklungen zum Thema Corona in Magdeburg und Sachsen-Anhalt finden Sie hier in unserem Live-Ticker.