Enten und Tauben Magdeburg: Fütterung von Wildtieren - Von Geldstrafe bis hin zur Wohnungskündigung
Die einen machen es, die anderen ärgern sich: Wildtiere füttern ist sowohl in der Stadt als auch in Wohngebieten ein Streitthema. Welche Folgen der Verstoß in Magdeburg gegen das Fütterungsverbot für Menschen und Tiere haben kann.

Magdeburg - Sie flattern fröhlich, bewegen ihren Kopf lustig oder schauen ganz hungrig – Enten oder Tauben dann zu füttern erscheint vielen Menschen harmlos. Jedoch können auch in Magdeburg sogar Geldstrafen warten oder die Mietwohnung gekündigt werden.
„Im Innenhof scharen sich Tauben, Enten und manchmal auch Krähen“, berichtet ein Anwohner aus dem Scharnhorstring. So könne er beispielsweise nicht mehr in Ruhe mit dem Hund über die Grünfläche laufen. Gegen späten Nachmittag würden sich die Tiere laut des Neu-Olvenstedters dort versammeln. „Ich beobachte, wie sich eine richtige Dynamik zwischen den Tieren entwickelt und sie es sich dort bequem machen“, erzählt er.
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Magdeburg: Enten und Tauben versammeln sich im Wohngebiet
Bei einem Volksstimme-Besuch bestätigt sich das Szenario teilweise: rund 15 Enten lauern am Scharnhorstring auf Futter. Von Tauben oder Krähen war unter der Woche gegen 18 Uhr keine Spur. Was zunächst nach einer süßen Entenfamilie aussieht, kann echte Konsequenten haben.
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„Hierzu gibt es eine klare Regelung in unserer Hausordnung, die das Füttern von Tieren schlichtweg nicht erlaubt“, erklärt Oliver Hornemann, Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Otto von Guericke. Das Problem, dass im Umfeld des Scharnhorstrings wildlebende Tiere gefüttert werden, sei ihm bekannt.
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„Soweit uns die Bewohner bekannt sind, haben wir diese bereits aufgefordert, zukünftig kein Futter oder Brotreste auf den Anlagen und Grünflächen in unseren Objekten zu verteilen“, sagt er. Dabei ginge es zwar auch um das Anliegen, die Anlage sauber zu halten, aber auch darum, dass sich „gut gemeinte Tierliebe“ eher in das Gegenteil umschlagen würde.
Wildtier-Fütterung oft nicht artgerecht
Das Futter, das an die Tiere verteilt wird, sei oft nicht artgerecht und würde beispielsweise Ratten anlocken. „Diese können leider auch ein Grund dafür sein, dass die Zahl der Entenküken, über die sich alle Bewohner im Scharnhorstring aktuell besonders freuen, traurigerweise von Tag zu Tag abnimmt. Entenküken können nämlich auf dem Speiseplan von Ratten stehen“, erklärt Hornemann.
Wenn sich Bewohner weiterhin nicht an das Fütterungsverbot halten würden, müsse „eine Abmahnung und bei wiederholtem Verstoß auch eine Kündigung in Erwägung gezogen werden.“ An öffentlichen Plätzen dürfen Tiere ebenfalls nicht überall gefüttert werden.
Geldstrafe und Wohnungskündigung möglich
Der Paragraf 6 der Gefahrenabwehrverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg besagt: „Das Füttern wildlebender Tauben, Katzen und sonstiger wildlebender oder verwilderter Tiere ist im Stadtgebiet nur an den der Landeshauptstadt Magdeburg angezeigten und von ihr bestätigten Futterplätzen gestattet.
Hiervon ausgenommen sind das Füttern von Wasservögeln und das im privaten Bereich praktizierte Füttern von Vögeln zur Winterzeit in Futterhäuschen oder unter Verwendung von Futterspendern. Wer sich daran nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog 2023 verrät, dass der Verstoß bis zu 5000 Euro Strafe mit sich bringen kann.