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E-Mobilität Unter Strom in Magdeburg

Warum die E-Mobilität in Magdeburg nur langsam Fahrt aufnimmt und was Vermieter zum Ausbau der Lade-Infrastruktur in der Stadt sagen:

Von Jana Heute 07.09.2020, 01:01

Magdeburg l Langsam, aber sicher steigen die Zahlen der Autos, die teilweise (Plug-in-Hybrid) oder ganz mit Strom (reine E-Autos) auskommen. Die Stadtverwaltung verzeichnete mit Stand 25. August 2020 414 reine Elektroautos und 1598 Hybrid-Fahrzeuge. Das ist zwar im Vergleich zur Gesamtzahl der gemeldeten Fahrzeuge (125.414 waren es Ende Juli 2020) immer noch ein verschwindend geringer Anteil (rund 1,6 Prozent). Aber der Zuwachs ist da. Allein bei den reinen E-Autos kamen seit September letzten Jahres 132 dazu.

Vor allem, seit der Bund mit dem Corona-Konjunkturpaket noch mal ordentlich draufgelegt hat. Bis zu 6000 Euro gibt es vom Staat und noch mal 3000 Euro vom Händler. Für die Installation einer Wallbox (Ladestation) gibt es auch Geld, etwa von der staatlichen KfW-Bank. Damit wird die Anschaffung schon interessanter für Elbestädter, die ihren Einkauf oder Arbeitsweg gern abgasfrei mit einem Stromer erledigen würden. Und die Nachfrage steigt. Bis zu einem Jahr Wartezeit gibt es derzeit auf E-Autos.

Die Stadt zieht beim Thema zumindest teilweise mit. Derzeit feile das Planungsamt laut Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra an einem Elektromobilitätskonzept, das im kommenden Jahr vorliegen soll. Zusammen mit den Städtischen Werken Magdeburg (SWM) wurden bislang außerdem zwölf öffentliche Ladesäulen ans Netz geschickt. Sechs weitere sollen noch dieses Jahr folgen (Volksstimme berichtete). Es gibt auch andere Anbieter. Damit sind laut Bundesnetzagentur in der Elbestadt bislang insgesamt 35 öffentlich zugängliche Stromtankstellen vorhanden (in Sachsen-Anhalt 289, Stand August 2020).

Wer ein Grundstück oder eine Garage hat, kann dort meist problemlos sogar mit einem einfachen Hausanschluss auftanken. Doch die vielen Mieter in der Stadt? Welchen Zugang hätten sie? Leser berichten von ihren Schwierigkeiten. Als Bestandsmieter habe man durchaus schlechte Karten, so zum Beispiel die Erfahrung von Familie Zeitz. Sie hätte schließlich eine Lösung gefunden, allerdings nicht beim eigenen Vermieter. „Auf das elektrische Fahren würde ich aber nicht mehr verzichten“, hielt der Leserbriefschreiber fest. Die Bundesregierung will Wohnungseigentümern und Mietern beim Umstieg helfen. Mit dem Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) soll unter anderem Mietern ein Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Einbau einer Ladeeinrichtung (auf Kosten des Mieters) für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug eingeräumt werden. „Diesem Anspruch soll sich der Vermieter nur unter eng begrenzten Voraussetzungen verweigern können“, erklärt Rabea Bönnighausen, Pressesprecherin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, auf Volksstimme-Anfrage.

Der Gesetzentwurf befinde sich im parlamentarischen Verfahren und werde derzeit im Bundestag beraten, so Bönnighausen. Aus der Pressestelle des Bundestages hieß es gegenüber der Volksstimme, der Gesetzenwurf liege derzeit zur Beratung im Rechtsausschuss. Wann darüber abschließend im Plenum beraten wird, sei aber noch unklar, so Specherin Birgit Landskron. Im Zuge des Gesetzes soll es auch eine Änderung im Grundgesetz geben (siehe Infokasten).

Wie reagieren Vermieter in Magdeburg auf die Entwicklung? Welche Möglichkeiten räumen sie ihren Mietern ein? Die Volksstimme fragte bei vier großen Vermietern der Stadt nach. Die Antworten in Auszügen:

Wohnungsbaugesellschaft (Wobau) Magdeburg. (Der größte Vermieter der Stadt hat zurzeit 18 939 Wohnungen, 1344 Garagen und 2768 Stellplätze in Magdeburg):

In den von der Wobau vermieteten und verwalteten Garagenkomplexen bestünde die Möglichkeit der E-Betankung mittels 220 Volt-Steckdosen. Speziell für Hybridfahrzeuge wäre dies möglich, erklärt Geschäftsführer Peter Lackner. Dies setze voraus, dass der Garagenmieter mit der Wobau als Vermieter eine solche Lademöglichkeit bei den Stadtwerken anmeldet (Genehmigungspflicht). Weitere Möglichkeiten bestünden für Mieter derzeit nur über öffentlich zugängliche Ladesäulen im Stadtbereich (etwa Liebknechtstraße, Breiter Weg). Die Wobau realisiere bereits seit vier Jahren Möglichkeiten der Aufstellung von E-Ladesäulen, so Lackner.

Bei der Erstellung, Erweiterung bzw. Sanierung von Park- und Stellflächen auf den Grundstücken werden zehn Prozent der Stellflächen für die Elektrolademöglichkeiten vorgerichtet. Leerrohre und Zählerplätze werden vorbereitet, so dass bei Interesse von Mietern schnell und effektiv Lademöglichkeiten geschaffen werden können. Objekte wie Annastraße 3-5, Olvenstedter Scheidt, Reichelstraße 1-9, Danzstraße 11 seien hier bereits so vorbereitet. Zukünftige Objekte wie Marderweg 12-20, Parkhaus Badeleber Straße, Parkplatzerweiterung Ohrestraße, Parketage Breiter Weg 257-260, Parkfläche Edeka Keplerstraße, die geplante Bebauung Salbker Straße 1 und Bundschuhstraße 51-53 seien in Vorbereitung und sollen in den nächsten zwei Jahren fertiggestellt werden.

Voraussetzungen für die Errichtung von Elektro-Ladesäulen seien, so Lackner, neben der Genehmigung durch die Stadtwerke (Genehmigungspflicht für Elektroladestationen) das Vorhandensein einer geeigneten Fläche auf Wobau-eigenem Gelände. Die Wobau errichte darauf dann eine Ladesäule einschließlich der technischen Infrastruktur wie Leitungen und Zähler. Für die Abrechnung des Ladestromes soll es verschiedene Modelle geben.

Wohnungsbaugenossenschaft „Otto von Guericke“ eG (rund 6150 Wohnungen und rund 40 Gewerbeeinheiten):

„Aktuell haben wir noch keine eigene Ladestation auf den Parkplätzen der Genossenschaft installiert, da unsere Bewohner bisher keinen Bedarf angezeigt haben“, schreibt Vorstand Oliver Hornemann. Im Parkhaus Leibnizstraße bestünde für die Mieter des Genossenschafts-Wohngebäudes Breiter Weg/Danzstraße grundsätzlich die Möglichkeit, E-Fahrzeuge zu laden. Hierzu müssen dann jedoch noch einzelne Ladeboxen installiert werden. „Auch auf unserem derzeit im Bau befindlichen Mieterparkplatz am Wohnhaus Lübecker Straße 39-41 wird eine Leitungsinfrastruktur vorgerüstet. Hier könnte der Mieter bei Bedarf eine Ladebox errichten lassen.

In allen anderen Fällen müssten wir tatsächlich den Einzelfall auf Machbarkeit prüfen. Hierbei kommt es dann darauf an, ob es sich um ein Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder gemischt genutztes Objekt handelt und welche weiteren Regelungen das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz trifft“, erklärt Hornemann weiter. Voraussetzung sei ein fester, angemieteter Stellplatz, „unsere Zustimmung als Vermieter zur Errichtung eines Ladepunktes und natürlich die technischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen“, erklärt er weiter. Auf die Mieter, die einen Ladepunkt wünschten, kämen neben den normalen Stellplatzkosten noch die Kosten der Errichtung eines Ladepunktes und die laufenden Stromkosten hinzu.

Hornemann betont, man sehe keinen Rechtsanspruch des Mieters auf sofortige Nachrüstung bei Bestandsgebäuden. Erst wenn eine größere Renovierung des Gebäudes oder angrenzenden Parkplatzes anstünde, könne hier „eine Ausrüstung mit Leitungsinfrastruktur geboten sein“. Anders sei es bei Neubauten von (Nicht-)Wohngebäuden und Schaffung neuer Parkplätze. „Hier sollte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Vorrüstung mit Leitungsinfrastruktur erfolgen, um zukünftigen Wünschen von Mietern nach einer Ladestation gerecht werden zu können“, kommentiert Hornemann. Das Gesetz regele deshalb sehr konkret, ab wann eine Vorrüstungspflicht für Vermieter entstehe und welche Ausnahmen es gebe. „Sollte es in Kraft treten, werden sich die Bauherren und Vermieter unserer Stadt sicherlich auf die Gegebenheiten ab 2021 einstellen“, so Hornemann weiter.

MWG Wohnungsgenossenschaft eG Magdeburg (9083 Wohnungen und 2062 Garagen/Stellplätze):

Bei Interessenten aus Bestandsobjekten müsse unterschieden werden, ob die vorhandenen Hausanschlüsse eine Erweiterung um die Ladestationen/-plätze zulasse und ob die örtlichen Gegebenheiten für eine Installation geeignet seien, betont der Technische Leiter Jörg Sopauschke.

Eine Berücksichtigung der E-Mobilität sei bereits bei den jüngst erstellten Neubauvorhaben realisiert. Als Beispiele zählt er auf: MWG-Parkhaus Leibnizstraße zwei Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten (vier Ladeplätze); bereits vorgerüstet sei die Pappelallee 39 (Hier seien bisher noch keine Bedarfsmeldungen der Bewohner erfolgt). Bei den in der Realisierung befindlichen Neubauvorhaben Juri-Gagarin-Str. 16, 17 seien vier Ladeplätze, im Luisencarré (Virchowstraße 2/ Erzbergerstraße 7, 8, 9/Paul-Ehrlich-Str. 1, 3 und 5) seien zehn Ladeplätze vorgesehen. Sowohl bei Anschlüssen in Bestandsobjekten, soweit realisierbar und überhaupt gewünscht, als auch bei den Neubauvorhaben, werde der Ladeplatz mit der Strommessung der Wohnung beziehungsweise mit einem zusätzlichen, direkt zugewiesenen Zähler vorgenommen, führt Sopauschke weiter aus. Die Abrechnung erfolge mit der Stromabrechnung durch den Lieferanten (in der Regel SWM).

Bei den Stellplätzen mit E-Mobilität im Parkhaus erfolge die Abrechnung „mittels Mehrwert des Stellplatzes, das heißt, es wird ein erhöhtes Parkentgelt gezahlt“, so der Technische Leiter der MWG weiter.

Deutsche Wohnen SE aus Berlin (in Magdeburg derzeit rund 2500 Wohnungen):

Das Unternehmen wolle für die Elektromobilität und den Ausbau der Ladeinfrastruktur einen Beitrag leisten, erklärte Sprecherin Romy Mothes. Man arbeite bereits „an der Entwicklung eines bundesweiten bedarfsgerechten Angebots von Ladestationen auf unseren Grundstücken für unsere Mieterinnen und Mieter“. Erste „vereinzelte Piloten zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeinfrastruktur“ seien dabei bereits umgesetzt worden. Mothes: „Künftig wollen wir unseren Mietern bei Bedarf verschiedene Angebote bieten – von einem Stellplatz mit einem Ladepunkt für die exklusive Nutzung bis hin zu E-Tankstellen, die im Quartier durch alle Mieter genutzt werden können.“ Die Siedlungsbauten in Magdeburg würden hierzu auch die notwendigen Voraussetzungen bieten, so dass die Stellplätze in den Innenhöfen hierfür genutzt werden könnten.

In Neubauprojekten denke man das Thema „nachhaltige Mobilität“ von Anfang an mit. „Beispielsweise berücksichtigen wir bereits in der Planung, wo und wie viele Ladepunkte im Quartier stationiert und welche Sharing-Angebote umgesetzt werden könnten“, berichtet Romy Mothes weiter.

Mit dem geplanten Wohnraummodernisierungsgesetz soll eine Grundgesetzänderung einhergehen. Vorgesehen ist der Ersatz des Paragrafen 554a zur Barrierefreiheit durch einen neuen Paragrafen 554. Darin heißt es im Entwurf der Bundesregierung:
Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz:
„(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; Paragraf 551 Absatz 3 gilt entsprechend.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."