1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Wenn Hunde zwischen Gräbern tollen

Friedhof Wenn Hunde zwischen Gräbern tollen

Spielende Hunde zwischen Gräbern, klingelnde Radfahrer auf den Wegen - eine Magdeburgerin beklagt den mangelnden Respekt auf Friedhöfen.

Von Christina Bendigs 13.03.2018, 00:01

Magdeburg l Hunde, die für Frauchen einen Ball holen und zwischen Gräbern herumtollen, Radfahrer und Fußgänger, die eine Abkürzung nehmen, Jugendliche, die laute Musik hören, ein anonymes Gräberfeld als Liegewiese – Ingelore Handjiev ist verärgert. Denn das Verhalten, das einige Leute auf dem Südfriedhof in Magdeburg an den Tag legen, habe mit einer letzten Ruhestätte nicht mehr viel zu tun.

„Ich habe sogar beobachtet, wie ein Radfahrer eine Trauergesellschaft angeklingelt hat“, erinnert sie sich. Sie könne verstehen, dass Friedhöfe auch als Orte der Erholung genutzt werden – zum Spazierengehen zum Beispiel. Aber der Respekt vor den Toten und deren Hinterbliebenen sollte dabei Priorität haben. Sie ärgert sich auch, dass der Friedhof zuletzt nicht mehr abgeschlossen wurde.

Die Stadtverwaltung Magdeburg teilt auf Nachfrage mit, dass der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg insgesamt 16 kommunale Friedhöfe im gesamten Stadtgebiet bewirtschaftet. 14 dieser Friedhöfe würden bereits seit Jahren nicht mehr über Nacht abgeschlossen. Negativen Ereignissen wie Vandalismus oder Ähnlichem habe diese Praxis bisher keinen merklichen Vorschub geleistet. Lediglich der Süd- und Westfriedhof wurden bislang nachts noch verschlossen.

Eine Notwendigkeit des nächtlichen Verschließens sehe die Friedhofssatzung für Magdeburg allerdings nicht ausdrücklich vor. Friedhöfe seien Orte der Trauer und der Ruhe, für viele Menschen aber auch Orte der Begegnung. So hätten gerade die großen historischen Friedhöfe neben ihrer Bestimmung als Begräbnisstätten mittlerweile auch einen besonderen Wert als Parkanlagen und Erholungsräume für Spaziergänger.

Dies bedeute jedoch nicht, dass sie ihre primäre Nutzungsbestimmung als Begräbnisstätte verloren hätten. Auch auf dem Südfriedhof würden nach wie vor die Verhaltensregeln gelten, die in der aktuellen Friedhofssatzung festgeschrieben seien.

Das dargestellte Problem verdeutliche die Frage nach der Offenheit der allgemeinen Nutzung des Friedhofs als urbaner Raum. So gelte auf Friedhöfen ebenso wie im städtischen Raum: „Das Recht des einen endet dort, wo das Recht des anderen beginnt.“ Auf dem Friedhof gehe es um ein angemessenes Verhalten zur Wahrung der Totenruhe, was nicht zuletzt in der Friedhofssatzung geregelt und unter anderem vom Stadtordnungsdienst kontrolliert wird, um inakzeptablem Verhalten entgegenzuwirken.

Laut Satzung ist es auf Friedhöfen unter anderem nicht gestattet, die Wege mit Fahrzeugen aller Art, also auch nicht mit Fahrrädern, zu befahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung, Dienstleistungserbringer mit einer Fahrgenehmigung, Hinterbliebene mit einer Fahrgenehmigung sowie motorisierte Krankenfahrstühle.

Sollten sich Vorfälle dieser Art wider Erwarten häufen, werde der Eigenbetrieb entsprechende Maßnahmen ergreifen. Darüber hinaus könnten solche Beobachtungen auch dem Stadtordnungsdienst oder den Mitarbeitern des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe mitgeteilt werden.

Ingelore Handjiev hofft, dass sich die Besucher des Südfriedhofs künftig mehr an die geltenden Regeln halten und der Friedhof ein Ort der Ruhe und Trauer bleibt.