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GastronomieAkteneinsicht im Magdeburger Kneipenstreit

Im Streit um die Schließung des Rayonhauses in Magdeburg haben die Grünen Akteneinsicht beantragt. Das Lokal bleibt vier Wochen zu.

Von Rainer Schweingel 22.05.2018, 12:48

Magdeburg l Der Kneipenknatsch von Magdeburg-Stadtfeld um die Schließung des Lokals im Rayonhaus in der Steinigstraße hat die Stadtpolitik erreicht. Ratsmitglied Olaf Meister (Bündnis 90/Die Grünen) hat jetzt zu dem Vorfall Akteneinsicht bei der Stadtverwaltung Magdeburg beantragt.

Außerdem muss das Restaurant nun für voraussichtlich vier Wochen schließen, kündigte Betreiber Daniel Krüger an. Er hatte am 22. Mai 2018 in der Stadtverwaltung die fehlende Betriebsstättenerlaubnis beantragt. "Uns ist dabei gesagt worden, dass für eine Entscheidung eine Frist von vier Wochen gilt. Folglich können wir vorher nicht wieder öffnen."

Krüger kündigte zudem an, den Vorgang mit Hilfe eines Anwalts prüfen zu lassen. Etwaige Schadenersatzforderungen schloss er nicht aus. Nach ersten Einschätzungen seien auch bei der amtlich verfügten Schließung am Pfingstsonnabend möglicherweise Verfahrensfehler begangen worden, so der Gastronom.

Zudem blieb Krüger bei seiner Darstellung, dass die Mitarbeiter vom Ordnungsamt Magdeburg gezielt vom Innendienst und gezielt zu Pfingsten auf sein Lokal angesetzt worden seien. "Das wurde uns vor Ort von den Mitarbeitern so gesagt", so Krüger.

Die Stadt Magdeburg wehrt sich gegen diese Darstellung. „Unser Ordnungsamt hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag insgesamt 15 Gaststättenbetriebe kontrolliert, darunter auch das Rayonhaus. Dort lag bis zu diesem Zeitpunkt die erforderliche Anzeige gemäß Landesgaststättengesetz noch nicht vor“, sagte Stadtsprecher Michael Reif.

Eine solche Anzeige müsse spätestens vier Wochen vor Beginn des Gaststättenbetriebes erstattet werden, um den Behörden Zeit zur Überprüfung einzuräumen. Auch eine Gewerbeanmeldung entsprechend der Gewerbeordnung habe für diese Betriebsstätte noch nicht vorgelegen, so Reif weiter. Daher sei vorrangiges Ziel der Kontrolle gewesen, den tatsächlichen Gastwirt zu ermitteln.

Reif: „Vor Ort hat das Gaststättenpersonal jedoch nur unvollständige und widersprüchliche Aussagen zum Betreiber gegeben. Da die Betreiberverhältnisse ungeklärt blieben, entschieden sich die Mitarbeiter richtigerweise zur Schließung der Gaststätte.“

Dies entspreche der üblichen Praxis des Ordnungsamtes, wonach zumindest die Betreibersituation in einer Gaststätte erkennbar sein müsse, denn ein Betrieb ohne verantwortlichen Betreiber stelle bereits eine erhebliche Gefährdung dar.

Reif bestätigt zudem, dass ein Verantwortlicher im Ordnungsamt den Gaststättenbetrieb angemeldet habe. Damit könnten nun die Prüfungen vorgenommen und in nächster Zeit über eine Öffnung der Gaststätte entschieden werden.

Stadtrat Meister sagte, die Ratsfraktion der Magdeburger Bündnisgrünen zeige sich über die vom Ordnungsamt angeordnete Schließung des Rayonhauses erstaunt. Olaf Meister, Fraktionsvorsitzender: „Soweit die Angabe des Ordnungsamtes stimmen, wonach lediglich Unterlagen fehlten, erstaunt die drastische Reaktion der sofortigen Schließung."

Meister argumentiert, dass Gaststätten in Sachsen-Anhalt erlaubnisfrei betrieben werden dürften. "Ihr Betrieb muss lediglich angezeigt werden. Soweit es dabei zu Fehlern kommt, kann die Stadtverwaltung zwar den Betrieb untersagen, sie muss es jedoch nicht. Insbesondere wären natürlich mildere Mittel, wie eine schlichte Fristsetzung zur Nachreichung etwaig fehlender Angaben zu berücksichtigen."

Nach Auffassung von Meister sei jetzt alles zu unternehmen, um das Problem schnell zu lösen. Die Stadtverwaltung Magdeburg müsse erklären, wieso sie zu diesem drastischen und ungewöhnlich harten Mittel gegriffen habe. "Für unsere Bemühungen in Magdeburg eine lebendige und attraktive Kultur- und auch Gastronomie-Szene aber auch Wirtschaft allgemein zu entwickeln, ist es fatal, wenn die Stadt nicht kooperativ mit den Wirtschaftsunternehmen zusammenarbeitet und die vorhandenen Ermessensspielräume nicht mit Augenmaß nutzt", so Meister.

Um das Vorgehen des Ordnungsamtes aufzuklären und bewerten zu können, werde die Ratsfraktion von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen, kündigte Meister weiter an. Die Ratsfraktion habe am 22. Mai 2018 einen entsprechenden Antrag beim Oberbürgermeister gestellt.

Nach der Volksstimme-Berichterstattung meldeten sich mehrere Leser in der Redaktion und äußerten ihr Unverständnis über das ihrer Meinung nach harte und unverhältnismäßige Durchgreifen des Magdeburger Ordnungsamtes. Klaus Vogler schrieb der Redaktion unter anderem: "Dass der Betreiber die Betriebsstättenerlaubnis vergessen hat, ist schon komisch, aber dass wegen eines fehlenden Zettels am Pfingstsamstag um 21 Uhr eine Routineuntersuchung nebst Schließung stattfindet noch viel komischer! Nun ist es dicht, das aber hoffentlich nicht für lange, Rayonhäuser sind sensible Gebilde und über alles sollte man sich freuen, was sie am Leben erhält. Sie gehören genauso zur Stadtgeschichte wie die Festung. Was sich hier abspielte ist einfach peinlich wieder mal!"

Die Volksstimme hatte berichtet, das am Pfingstsonnabend im Lokal des Rayonhauses gegen 21 Uhr plötzlich das Ordnungsamt aufgetaucht war. Weil der Inhaber Daniel Krüger keine Betriebsstättenerlaubnis habe vorweisen können, musste das Lokal sofort geschlossen werden. Kürger selbst sagt, das vergessene Papier sei seine Schuld und entschuldigte sich bei den Gästen. Allerdings hielt er das Vorgehen des Amtes für überzogen.