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Keine Vorfälle Vogelgrippe rückt näher

Das Thema Vogelgrippe ist in Magdeburg allgegenwärtig, obwohl bestätigte Fälle bislang zum Glück ausblieben.

Von Jana Heute 17.01.2017, 00:01

Magdeburg l Um Magdeburg hat der für Vögel hochgefährliche Virus H5N8 bisher einen Bogen gemacht. Das ist die gute Nachricht, die Dr. Eike Hennig, Leiter des Magdeburger Gesundheits- und Veterinäramtes, jetzt auf Volksstimme-Nachfrage bestätigte. Doch ansonsten gilt noch die höchste Alarmstufe, hat das Thema Vogelgrippe nichts von seiner Brisanz verloren. Erst Möser im Jerichower Land, wo sich am 17. Dezember der Vogelgrippenverdacht in einem Nutzgeflügelbetrieb bestätigt und in der Folge 9500 Enten vorsorglich gekeult werden. Dann Köthen am 6. Januar 2017: Im Tierpark wird ein toter Trauerschwan gefunden. 130 Wasservögel werden getötet, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Brumby im Salzlandkreis trifft es Anfang Januar ebenfalls. In einem Geflügelbetrieb müssen 30 000 Hühner nach dem Auftreten der Vogelgrippe getötet werden.

Wie nah dran Magdeburg ist, zeigen die nach wie vor gültigen strengen Auflagen vor allem für Geflügelbesitzer in dem amtlichen Beobachtungsgebiet. Die Stallpflicht für Geflügel gilt ja schon seit 19. November und das sogar stadtweit. Unter die Stallpflicht fallen Hühner, Perlhühner, Truthühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse. Der Zoo Magdeburg hatte seine Wasservögel deshalb früher als sonst üblich eingestallt. Doch über diese generelle Stallpflicht hinaus wurden im Norden und Osten der Stadt Magdeburg Bereiche für die sogenannte „Geflügelpest-Beobachtung“ ausgewiesen. Auslöser war hier der Vogelgrippenausbruch in Möser unweit der Landeshauptstadt.

Die Errichtung des Beobachtungsgebietes in Teilen Magdeburgs sei eine vorsorgliche Maßnahme, wie Amtsleiter Hennig betont. Doch sie hat weitreichende Auswirkungen für die Tierhalter innerhalb dieses Gebietes. Für sie gelten die strikte Einhaltung der Aufstallungspflicht für Geflügel und erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen (z. B. separate Schutzkleidung, gewissenhafte Reinigung und Desinfektion). Zu den besonderen Auflagen im Beobachtungsgebiet gehört aber auch, dass kein Geflügel in oder aus den Betrieben transportiert werden darf. Ebenfalls dürfen weder Geflügelfleisch noch tierische Nebenprodukte aus den Betrieben gebracht werden.

Damit auch jedem klar ist, welche Bereiche hier gemeint sind, hat das Gesundheits- und Veterinäramt an allen Hauptzufahrtswegen Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet“ angebracht, sagt Eike Hennig. Das Anbringen der Schilder sei nach Paragraf 27 der Geflügelpest-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben. Das Beobachtungsgebiet in der Elbestadt umfasst danach 16 Stadtgebiete: Berliner Chaussee, Puppendorf, Siedlung Wiesengrund, Neugrüneberg, Gartenkolonie Steinwiese, Herrenkrug, Brückfeld, Friedensweiler, Rothensee, Eichenweiler, Neustädter See, Siedlung Schiffshebewerk, Barleber See, Industriehafen, Neue Neustadt und den Wissenschaftshafen in der Alten Neustadt.

Wann in Sachen Vogelgrippe Entwarnung gegeben werden kann, ist noch völlig unklar. Bis dahin sollten Tierbesitzer besondere Wachsamkeit walten lassen. Folgende Symptome sind bei den Tieren typisch: Hohes Fieber, Appetitlosigkeit, apathisches Verhalten, Atemnot, Blaufärbung von Kamm und Kehllappen, grünlicher Durchfall sowie plötzlich auftretende Todesfälle im Bestand. Bei Verdacht auf Vogelgrippe muss umgehend das Veterinäramt der Stadt informiert werden.