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Staatenlos in Magdeburg Kommentar zur Passverweigerung: Nicht in Sippenhaft nehmen

Einem 21-Jährigen, der im Alter von zwei Jahren nach Magdeburg kam, wird der Pass verweigert. Er soll für die Identitätsverschleierung seiner Eltern büßen.

Von Sabine Lindenau 23.08.2025, 08:00
Sabine Lindenau ist Reporterin bei der Volksstimme.
Sabine Lindenau ist Reporterin bei der Volksstimme. Foto: David Behrendt

Magdeburg. - Sippenhaft ist in Deutschland unzulässig. Dennoch fallen einem 21-Jährigen, der seit 19 Jahren in Magdeburg lebt, die Fehler seiner Eltern auf die Füße. Sie haben, als sie 2006 nach Deutschland geflüchtet sind, unter falscher Identität Asyl beantragt. Das ist zweifellos strafbar.