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Kriminalität 130 Schmierereien über Nacht in Magdeburg

Unbekannte haben in Magdeburg zahlreiche Wände besprüht. Die Motive richten sich gegen Dynamo Dresden und die Polizei.

Von Rainer Schweingel 02.10.2018, 10:35

Magdeburg l Im gesamten Magdeburger Stadtgebiet sind in der Nacht zum 2. Oktober 2018 eine Vielzahl von Schmierereien mit Fußballbezug festgestellt worden. Das teilte die Polizei in Magdeburg mit. Bislang seien 130 Schmierereien, insbesondere in der Maxim-Gorki-Straße, der Großen Diesdorfer Straße sowie im Westring, aber auch in Cracau gemeldet worden, sagte ein Sprecher.

Bei den Motiven handelt es sich um Inhalte gegen den Fußballverein Dynamo Dresden. Gegen dieses Team spielt der 1. FC Magdeburg am Sonnabend in der MDCC-Arena. Weitere Motive richten sich gegen die Polizei. Das Sprühen von Graffiti auf nicht genehmigten Flächen stelle eine Sachbeschädigung oder gemeinschädliche Sachbeschädigung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) dar, so die Polizei. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren sei deshalb eingeleitet worden. Gesucht werden Zeugen, die Hinweise zu den Straftaten geben können. Diese werden gebeten, sich im Polizeirevier Magdeburg unter der Telefonnummer 0391/546-3292 zu melden.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die zivilrechtlichen Folgen von solchen Schmierereien hin, wenn die Täter gefasst werden. Wenn nur ein Täter aus einer größeren Gruppe beim illegalen Sprayen ermittelt werden könne, hafte dieser für die Begleichung des kompletten Schadens. Es gelte dann die so genannte gesamtschuldnerische Haftung.

Die Einzelschäden, die durch illegale Schmierereien entstehen, lösten zudem eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht aus. Der Geschädigte könne bei Gericht einen Schuldtitel erwirken, hieß es weiter. Die daraus resultierenden zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten gegenüber dem Täter bzw. Verursacher behielten 30 Jahre ihre Gültigkeit. Ist der Verursacher volljährig, könne der Geschädigte in einem Adhäsionsverfahren zudem bereits im Strafverfahren einen aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch geltend machen, sagte ein Sprecher weiter.