1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Magdeburg hebt in vielen Bereichen ab Sonntag die Testpflicht auf

EIL

Coronavirus Magdeburg hebt in vielen Bereichen ab Sonntag die Testpflicht auf

In Magdeburg liegt die 7-Tage-Inzidenz seit zehn Tagen unter dem Schwellenwert von 35. Daher kann ab Sonntag in vielen Bereichen die Testpflicht aufgehoben werden.

Von Ivar Lüthe Aktualisiert: 25.06.2021, 15:17
Magdeburg lockert ab Sonntag in vielen Bereichen die Schnelltestpflicht. Teststationen in der Stadt  werden in der nächsten Zeit dann wohl etwas weniger zu tun bekommen.
Magdeburg lockert ab Sonntag in vielen Bereichen die Schnelltestpflicht. Teststationen in der Stadt werden in der nächsten Zeit dann wohl etwas weniger zu tun bekommen. Foto: Ivar Lüthe

Magdeburg - Dank weiterhin niedriger und sinkender Inzidenz wird in Magdeburg ab Sonntag, 27. Juni 2021, in vielen Bereichen die Testpflicht gelockert. Die Landeshauptstadt liegt seit zehn Tagen unter der Inzidenzmarke von 35 und kann somit weitere Lockerungen, die in der 14. Landesverordnung geregelt sind, einführen.

Wie die Stadtverwaltung informierte wird dazu am Sonnabend, 26. Juni 2021, eine entsprechende Verordnung veröffentlicht. Einen Tag nach Veröffentlichung treten die Lockerungen dann in Kraft. Ein negativer Test wird dann in diesen Bereichen nicht mehr benötigt:

- geschlossene Räume von Gaststätten und Einrichtungen der Hochschulgastronomie der Studentenwerke Sachsen-Anhalt

- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen

- Angebote von Literaturhäusern, Theatern (einschließlich Musiktheater), Filmtheatern (Kinos), Konzerthäusern und -veranstalter sowie Planetarien und Sternwarten

- Stadt- und Naturführungen

- Frei- und Hallenbäder, Badeanstalten, Schwimmbäder, Heilbäder, Freizeit- und Sportbäder

- organisierter Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen

- Fitness- und Sportstudios

- Sportkurse, insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen, Yoga und andere Präventionskurse sowie ärztlich verordneter Rehabilitationssport

Auf und in Sportanlagen besteht für Teilnehmer an Wettkämpfen weiterhin die Testpflicht. Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln gelten ebenso für alle Magdeburger weiter. Sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von 35 liegen, treten die Lockerungen wieder außer Kraft.