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Kommunalpolitik Magdeburger Ratsfraktion für mehr Transparenz in Personalfragen

Die Fraktion FDP/Tierschutzpartei wünscht sich mehr Transparenz in einer wichtigen Personalfrage. Es geht um die Bewerbungen von Beigeordneten.

Von Rainer Schweingel Aktualisiert: 09.02.2022, 12:46
Teile des Magdeburger Stadtrates fordern ein verändertes Bewerberverfahren bei der Suche nach Beigeordneten.
Teile des Magdeburger Stadtrates fordern ein verändertes Bewerberverfahren bei der Suche nach Beigeordneten. picture-alliance / dpa/dpaweb

Magdeburg - Sollte die Beteiligung des Magdeburger Stadtrates am Bewerbungsverfahren für neue Beigeordnete verändert werden? Die Stadtverwaltung als Dienstleister hat dazu eine klare Meinung.

Die Stadtverwaltung meint zu diesem Prozedere: Nein. Anlass dieser Bewertung durch den Beigeordneten für Kommunales, Holger Platz (SPD), ist eine Anfrage der Ratsfraktion FDP/Tierschutzpartei. Sie hatte in einem Antrag ein „transparenteres Verfahren“ gefordert, wenn es darum geht Beigeordnete, die so etwas wie Minister auf Stadtebene sind – zu bestellen.

Vorgeschlagen wurde unter anderen, dass Bewerber nach einer Vorauswahl des Verwaltungsausschusses des Stadtrates anschließend zusätzlich im Stadtrat vorgestellt werden und durch diesen dann bestätigt werden sollten. Sei eine Vorstellung aus zeitlichen Gründen nicht möglich, müsse stattdessen allen Stadtratsmitgliedern die Bewerbungsunterlagen zumindest digital zur Verfügung gestellt werden, schrieben die Stadträte Stephan Papenbreer, Evelin Schulz, Carola Schumann und Burkhard Moll.

Akt des Verfassungslebens

Für die Stadtverwaltung lehnte der Beigeordnete Holger Platz diese Vorschläge allerdings ab. Platz betonte, schon jetzt hätten Ratsmitglieder einen „verbindlichen Anspruch auf Einsichtnahme in die Bewerbungen“. Außerdem unterstelle der Beschlussvorschlag, dass das derzeitige Verfahren nicht transparent sei. Dem widersprach Platz aber vehement. Die Wahl von Beigeordneten sei ein „Akt des Verfassungslebens der Gemeinde“. Deshalb sei die Wahldrucksache öffentlich zu behandeln. Dazu gehöre auch, dass alle geeigneten Kandidaten namentlich genannt werden müssten. So werde bereits verfahren, so Platz.

Einsicht in die Bewerbung

Im Rahmen des Auswahlverfahrens dürfe die Verwaltung zudem personenbezogene Daten an Stadträte weitergeben, die für den Zweck angemessen und erheblich seien. Dabei gehe es um Informationen, die sich auf das in der Ausschreibung genannte Anforderungsprofil bezögen. Diesem Anspruch werde die Verwaltung gerecht, indem diese Informationen tabellarisch zur Verfügung gestellt würden. Darüberhinaus könne in die Bewerbungsunterlagen Einsicht genommen werden.

Eine Vorstellung im Stadtrat sei möglich, müsse aber vom Stadtrat entschieden werden. Platz empfahl Verwaltungsausschuss und Stadtrat, das Verfahren beizubehalten, weil sie den rechtlichen Anforderungen „voll gerecht“ werde und „nicht zu beanstanden“ sei. Das letzte Wort hat der Stadtrat am 24. März 2022.