26 Freiluft-Veranstaltungen bis zum Oktober / Ab 23 Uhr nur noch 55 Dezibel (A) Open-Air-Saison 2013: Nur der Mückenwirt wird von der Stadt etwas "leiser gedreht"
Magdeburg l Insgesamt 26 Open-Air-Veranstaltungen, also Feste, die unter freiem Himmel stattfinden, sind im Open-Air-Kalender 2013 der Stadt Magdeburg aufgelistet. Die ersten finden bereits an diesem Pfingstwochenende mit dem Stadtfest, dem "Spectaculum Magdeburgense" und den Hip-Hop-Olympics in der Aerosol-Arena statt, am kommenden Wochenende geht es im Stadtpark mit dem Summer-Open-Air und der Wiedereröffnung des "Gröninger Bades" weiter. Seebühnenparty, Junimond-Fest und Jazz-Festival, bis zum Oktober geht es bunt weiter (siehe Info-Kasten). Damit sei die Anzahl der angemeldeten Veranstaltungen in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben, so die Rathaus-Pressestelle.
2006 hatte der Stadtrat festgelegt, dass gewerbliche Freiluftveranstaltungen, vor allem, wenn sie mit lauter Musik verbunden sind, für jedes Jahr angemeldet werden müssen - frei nach Wilhelm Busch: "Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden". Ziel der Verordnung ist es, die Lärmbelästigung, die Open-Air-Veranstaltungen verursachen können, vor allem für die Anwohner auf ein erträgliches Maß zu beschränken, aber gleichzeitig auch das urbane Leben nicht zu ersticken. Das sei in diesem Jahr wieder gelungen, so die Stadt. Die angemeldeten Veranstaltungen hätten sich auf die verschiedenen Stadtteile (oder "Einwirkungsgebiete") verteilt, so habe keine untersagt werden müssen.
Open-Air-Veranstaltungen heißen bei den Ordnungsbehörden auch "seltene Störereignisse". Solche Störereignisse sollen pro "Einwirkungsgebiet" höchstens einmal in zwei Wochen stattfinden. In den meisten Stadtteilen wurde diese Beschränkung nicht einmal erreicht. Darum könnten auch alle mehrtägigen Freiluft-Veranstaltungen problemlos stattfinden.
Da es um Lärm geht, gibt es natürlich auch eine Lärmbeschränkung. Die liegt bei 55 Dezibel (A) ab 23 Uhr in einem jeweils genau definierten Abstand zur Lärmquelle gemessen. Das heißt, bis 23 Uhr darf es aus den Bühnenlautsprechern lauter tönen, danach muss die Lautstärke heruntergedreht werden. Dafür müssen die jeweiligen Veranstalter geradestehen. "Für jede entsprechende Veranstaltung muss ein Lärm-Gutachten vorgelegt werden", sagte Holger Harnisch, im Ordnungsamt zuständiger Fachdienstleiter. Das Gutachten müsse von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, der übrigens auch während der Veranstaltung dann die Einhaltung der Pegel-Begrenzung kontrolliert. "Nach jeder Open-Air-Veranstaltung bekommen wir dann ein Protokoll, das kontrolliert wird", sagte Holger Harnisch.
Apropos Kontrolle: Das Ordnungsamt verlässt sich nicht allein auf die Gutachter. "Wir schicken immer auch eigene Mitarbeiter für Stichproben zu den Veranstaltungen und lassen mit Messgeräten die Einhaltung der Pegelbegrenzungen kontrollieren", sagt Harnisch. Allerdings habe es in den vergangenen Jahren keine Probleme gegeben.
Im Zweifelsfalle, wenn die Musik zu laut und der Veranstalter nicht einsichtig sei, könne auch gehandelt werden. Dann heißt es: Strom abschalten, Musik aus. Und warten auf einen Bußgeldbescheid, denn natürlich "keine Verordnung ohne Bußgeldkatalog". Daneben könne man solche Veranstalter auch für die kommenden Jahre aus dem Open-Air-Katalog streichen.
In diesem Jahr wurde übrigens nur eine Veranstaltung vom städtischen Ordnungsamt vorsorglich "leiser gedreht". Das Oktoberfest des Mückenwirts darf nur 45 Dezibel (A) laut sein. Der Grund: Die Veranstaltung läuft im Herbst an drei aufeinanderfolgenden Wochenenden. Das ist dann mehr, als der zulässige 14-Tages-Rhythmus erlaubt.